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Kirchenstaatsvertrag: Islamische Religionsgemeinschaft klagt auf Staatsvertrag

Die Islamische Religionsgemeinschaft will auf dem Prozessweg Verhandlungen mit dem Land Berlin um eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erstreiten. Die Gleichstellung mit den christlichen Kirchen oder den Zeugen Jehovas hätte unter anderem Steuervorteile zur Folge.

Berlin - Die Islamische Religionsgemeinschaft will auf dem Prozessweg Verhandlungen mit dem Land Berlin über einen Kirchenstaatsvertrag erzwingen. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte am Dienstag den Eingang einer entsprechenden Klage (Az.: VG 27 A 55.06). Der Präsident der Berliner Religionsgemeinschaft, Abdurrahim Vural, verwies darauf, dass der Senat im vergangenen September Vertragsverhandlungen abgelehnt habe. Die Gemeinschaft habe sich jetzt zur Klage entschlossen, weil sie keinen anderen Weg mehr sehe, das Land zum Abschluss eines Staatsvertrages zu bewegen.

Die Islamische Religionsgemeinschaft versucht seit Jahren, eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erreichen. Die Gleichstellung mit den großen christlichen Kirchen hätte unter anderem Steuervorteile und ein Recht auf Kirchensteuern zur Folge. Die Vereinigung wurde in der Wendezeit 1990 in Ost-Berlin gegründet und seinerzeit vom DDR-Kirchenamt als Religionsgemeinschaft anerkannt.

Daraus hat die Vereinigung nach der deutschen Wiedervereinigung den Anspruch abgeleitet, in der Bundesrepublik als Körperschaft des öffentlichen Rechts behandelt zu werden. Die Berliner Behörden bestreiten aber diesen Status. Dennoch verwendet die Vereinigung auf ihrem Briefpapier das Landessiegel mit dem Berliner Bären und die Bezeichnung Körperschaft des öffentlichen Rechts, auch auf ihrer Klageschrift an das Verwaltungsgericht.

Der Islamischen Religionsgemeinschaft gehören nach eigenen Angaben der Dachverband Islamische Föderation in Berlin (IFB) und dessen rund ein Dutzend Berliner Moscheengemeinden an. Die IFB verantwortet den islamischen Religionsunterricht außer in ihren Moscheen auch in mehr als 30 Grundschulen in der Hauptstadt. In ihrer Satzung bekennt sich die Islamische Religionsgemeinschaft zum Grundgesetz und zu religiöser Toleranz. Sie setzt sich für den Aufbau eines Islamischen Zentrums in Berlin und die universitäre Ausbildung von islamischen Religionslehrern ein.

In den vergangenen Wochen hatte die Religionsgemeinschaft die dänischen Mohammed-Karikaturen scharf kritisiert. Die Vereinigung erstattete Mitte Februar bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Tageszeitung «Die Welt», weil das Blatt mehrere dieser Karikaturen nachgedruckt hatte.

Nach mehr als zwölfjährigem Rechtsstreit hatten vor rund drei Wochen die Zeugen Jehovas ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes erhalten. Auch sie waren noch von der DDR als Religionsgemeinschaft anerkannt worden. Ihr Versuch, daraus einen Status als Körperschaft abzuleiten, war dann aber in der Bundesrepublik vor Gerichten gescheitert. Deshalb hatten die Zeugen Jehovas einen neuen Anerkennungsantrag gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte sie schließlich am 1. Februar den großen Kirchen gleich. (tso/dpa)

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