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Berlin: Jobanforderung: Kein Kopftuch

Arbeitsamt macht diskriminierendes Stellenangebot

Die Diskussion um das Kopftuch hat manchmal bizarre Folgen. So erhielt jetzt eine 24-jährige Frau von der Arbeitsagentur Süd ein Stellenangebot als Änderungsschneiderin, in dem unter dem Stichwort Anforderung „kein Koptuchträger“ verlangt wurde. Als die kurdisch-stämmige Frau ihren Sachbearbeiter auf die Formulierung hinwies, wurde ihr entgegnet, ein Arbeitgeber dürfe so eine Forderung stellen. Die junge Frau, die ein Kopftuch trägt, empfand diese als diskriminierend und lehnte es ab, sich zu bewerben. „So eine Ausschreibung darf es durch die Agentur für Arbeit nicht geben“, sagt auch Olaf Möller, Sprecher der Regionaldirektion. Stellenanzeigen der Agentur dürften in keiner Weise diskriminieren, sei es in Hinsicht auf das Geschlecht, die Rasse oder die Religion. Wenn ein Arbeitgeber auf eine solche Formulierung nicht verzichten wolle, könne man die Stelle nicht vermitteln. Die Arbeitsagentur zog umgehend Konsequenzen: Die Jobausschreibung wurde aus dem Internetangebot gestrichen. Warum die Mitarbeiter die Stelle aufnahmen, ließ sich nach Möllers Worten nicht mehr klären. Man werde aber die Sachbearbeiter noch einmal auf das Problem aufmerksam machen. Gerade in der Agentur für Arbeit Süd, die Neukölln mit seinem hohen Ausländeranteil in ihrem Einzugsbereich hat, sei dies wichtig. Er gehe aber davon aus, dass dies ein Einzelfall sei.

Nach Auffassung der früheren Berliner Ausländerbeauftragten Barbara John, an die sich die junge Frau um Hilfe gewandt hatte, hat die Diskussion um das Kopftuch zur Folge, dass junge Frauen im Berufsleben ausgegrenzt werden. In einem Gespräch habe ihr der Arbeitgeber, der selbst Muslim ist, gesagt, dass er die Erfahrung gemacht habe, Kunden zu verlieren, wenn in einem Bereich mit Kundenkontakt eine Frau mit Kopftuch arbeitet. Er beschäftige sonst durchaus Frauen mit Kopftuch, seine Frau trage selbst eins.

Für den öffentlichen Dienst arbeitet die rot-rote Koalition derzeit an einem Gesetzentwurf, der das Tragen religiöser Symbole, zu denen auch das Kopftuch zählt, im Rahmen der Neutralitätspflicht für bestimmte Bereiche wie Schule, Gericht und Polizei verbieten soll. Gestern gab es darüber Gespräche zwischen dem Senat und dem evangelischen Landesbischof Wolfgang Huber.

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