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22.06.2020, Bayern, Freising: Der emeritierte Papst Benedikt XVI. kommt am Flughafen München zum Flugzeug vor seiner Abreise nach seinem viertägigen Besuch in Regensburg zurück in den Vatikan. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. ist am 31.12.2022 im Alter von 95 Jahren im Vatikan gestorben. Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa / Sven Hoppe

Joseph Ratzinger als „queerfeindlicher Hetzer“ bezeichnet: Ermittlungen gegen Online-Magazin könnten eingestellt werden

Wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ wurde ein Strafverfahren gegen queer.de eingeleitet. Es handelt sich dabei um ein Antragsdelikt, aber alle Antragsberechtigten sind tot.

Der Chefredakteur des Online-Magazins queer.de Micha Schulze hat am Freitagnachmittag auf Twitter verkündet, dass die Ermittlungen gegen sein Medium eingestellt werden müssen. Die Berliner Polizei hatte ein Strafverfahren gegen das Online-Magazin eingeleitet.

Grund für die Ermittlungen war ein Nachruf auf den verstorbenen Papst Benedikt XVI., der am 31. Dezember veröffentlicht worden war und in dem dieser als „einer der größten queerfeindlichen Hetzer“ bezeichnet wird. Am selben Tag ging über die Internetwache eine Anzeige wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ ein. Das bestätigte die Polizei.

Schulze behauptete auf Twitter nun, die Ermittlungen müssten aus formalen Gründen eingestellt werden: „Grund: Es handelt sich um ein Antragsdelikt, doch alle Antragsberechtigten sind tot.“ Bei der Staatsanwaltschaft Berlin sei die Akte zu dem Fall noch nicht eingegangen, sagte Pressesprecher Sebastian Büchner am Freitagnachmittag. Entschieden ist also noch nichts.

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Doch Schulze könnte Recht behalten: „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ ist ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt, bestätigte Büchner. Das bedeutet, dass einer vermeintlichen Straftat nur auf Antrag der Geschädigten – oder im Falle von Verstorbenen auf Antrag derer Angehöriger – von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Einem „Domradio“-Bericht zufolge sind die einzigen lebenden Angehörigen des Ex-Papstes zwei Cousinen – Cousins und Cousinen sind jedoch nicht berechtigt, einen Strafantrag wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ zu stellen.

Micha Schulze sieht es als „Skandal, dass die Polizei Berlin dies nicht zuerst geprüft hat. Mit ihrer völlig unnötigen Aufforderung an queer.de, den*die Autor*in des Benedikt-Nachrufs zu benennen, hat sie fahrlässig die Pressefreiheit angegriffen.“ Die Ermittlungen hätten einmal mehr das Vertrauen queerer Menschen in die Polizei beschädigt: „Kein Wunder, dass LGBTI bei queerfeindlichen Straftaten nur selten Anzeige erstatten, wenn die Ermittlungsbehörden scheinbar auf der Seite der Täter*innen stehen.“

Das Online-Magazin queer.de ist laut eigener Angaben das reichweitenstärkste deutsche LGBTIQ-Onlinemedium mit monatlich 1,5 Millionen Besucher:innen und vier Millionen Aufrufen.

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