Berlin: Kampf gegen Kinderarbeit verloren
Sozialverwaltung verzichtet auf neue Zahlen / Datenschutz erschwert StrafverfolgungVON RALF EIBL BERLIN.Ein Steuerberater beschäftigt ein 14jähriges Mädchen im Büro; ein Händler läßt auf einem Markt einen kleinen Jungen während der Schulzeit Blumen verkaufen; 60 Kinder-Komparsen stehen ohne Genehmigung vor der Kamera; im Supermarkt packen 13jährige schwere Kisten aus - alles aktuelle Fälle von Kinderarbeit aus den Akten des Landesamts für Arbeitsschutz.
Sozialverwaltung verzichtet auf neue Zahlen / Datenschutz erschwert StrafverfolgungVON RALF EIBL BERLIN.Ein Steuerberater beschäftigt ein 14jähriges Mädchen im Büro; ein Händler läßt auf einem Markt einen kleinen Jungen während der Schulzeit Blumen verkaufen; 60 Kinder-Komparsen stehen ohne Genehmigung vor der Kamera; im Supermarkt packen 13jährige schwere Kisten aus - alles aktuelle Fälle von Kinderarbeit aus den Akten des Landesamts für Arbeitsschutz.Zehntausende Berliner Jungen und Mädchen arbeiten für Geld - in vielen Fällen illegal.Genaue Zahlen kennt niemand: Die Sozialverwaltung hat es aufgegeben, sich einen Überblick zu verschaffen, und neue Datenschutzbestimmungen erschweren die Strafverfolgung. Die letzte Schulumfrage der Sozialverwaltung ist von 1994.Aus "personellen Gründen" verzichtet Senatorin Beate Hübner (CDU) seitdem auf eine Wiederholung, wie sie der Abgeordneten Margrit Barth (PDS) mitteilte.Die letzte Umfrage ergab, daß Kinderarbeit in Berlin verbreiteter ist als angenommen: Rund ein Drittel der Schüler gab an, regelmäßig zu arbeiten; bei mehr als der Hälfte dieser Fälle wurde ein Verstoß gegen das Kinderarbeitsverbot festgestellt.Im Alter von 10 bis 15 gibt es in Berlin 185 000 Kinder. Walter Weise von der Sozialverwaltung räumt ein, daß eine neue Studie eine Kostenfrage sei: "Wir können nicht jedes Kind fragen: Arbeitest Du?" Gertrud Möller-Frommann vom Kinderschutzbund nimmt an, daß Kinderarbeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage zunimmt. Eindeutig ist das gesetzliche Verbot von Kinderarbeit.Es gilt für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind oder die zehnte Klasse noch nicht beendet haben.Erlaubt sind nur leichte, für Kinder geeignete Tätigkeiten.Die Arbeitszeit von maximal zwei bis drei Stunden darf nicht zwischen 18 und 8 Uhr sowie während der Schulzeit liegen.Mit Einwilligung der Eltern dürfen über 13jährige Kinder bei der Ernte mithelfen, Zeitungen austragen oder bei Sportveranstaltungen aushelfen.Über 15jährige dürfen bis zu vier Wochen jährlich in den Ferien arbeiten, wenn sie entsprechend ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten eingesetzt werden.Auf Antrag ist Kinderarbeit auch bei Film, Fernsehen, Oper, Ballet und Theater möglich. Die Beamten des Arbeitsschutzamtes haben es zudem seit diesem Jahr schwerer, Kinderarbeit aufzudecken.Bisher waren für die Gewerbeaufsichtsbeamtin Renate Grahlmann die Angaben auf der Lohnsteuerkarte über den Arbeitgeber und die Art der Tätigkeit wichtige Anhaltspunkte, um illegaler Kinderarbeit auf die Spur zu kommen.Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind diese Angaben weggefallen.Im vergangen Jahr wurden 64 Fälle illegaler Kinderarbeit verfolgt.In diesem Jahr sind bisher nur 7 Fälle aktenkundig."Wir können nichts machen, wir stehen auf dem Schlauch", sagt Grahlmann.Die stellvertretende Datenschutzbeauftragte Claudia Schmid sieht das Problem so nicht."Man kann ja immer noch direkt auf die Kinder zugehen", sagt sie.Doch Renate Grahlmann entgegnet: "Wir haben keine Möglichkeit, die Eltern müssen uns keine Auskunft geben."
RALF EIBL