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Berlin: Kampfhunde: CDU fordert Leinenzwang nur für vier Rassen

Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus lehnt einen generellen Leinenzwang ab. Angeleint werden sollen nur vier Hunderassen, "die besonders durch die Bevölkerung als gefährlich angesehen werden", sagte gestern Roland Gewalt, innenpolitischer Sprecher der CDU: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und deren Kreuzungen.

Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus lehnt einen generellen Leinenzwang ab. Angeleint werden sollen nur vier Hunderassen, "die besonders durch die Bevölkerung als gefährlich angesehen werden", sagte gestern Roland Gewalt, innenpolitischer Sprecher der CDU: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und deren Kreuzungen. Andere Hunde sollen demnach nur auf belebten Straßen angeleint werden. Der von Sozialsenatorin Gabriele Schöttler (SPD) vorgelegte Entwurf für ein Hundegesetz, nach dem Hunde im Stadtgebiet generell angeleint werden solten, sei "überzogen" und nicht durchsetzbar, sagte Gewalt.

Das Zusammenleben von Hundehaltern und dem Rest der Bevölkerung stellt sich die CDU so vor: "Beamte vor Ort" entscheiden nach Gefährdung und Belästigungsgrad, ob sie den Leinenzwang durchsetzen und ein Bußgeld verhängen. Wenn kein Beamter des Veterinäramtes oder der Polizei in Sicht sei, wüssten Hundebesitzer aus ihrer Erfahrung: "Hier muss ich den Hund an die Leine nehmen, damit wir aneinander vorbeikommen." Andernfalls könnten Passanten, die sich belästigt fühlen, die Hundehalter an ihre Anleinpflicht erinnern. Als letzter Schritt bleibe der Ruf nach den Ordnungshütern. "Der Rahmen", sagt Gewalt, "ist ja sehr eng gesteckt: Jede auch nur geringste Belästigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar." Es drohten Bußgelder bis zu 15 000 Mark.

Gewalt glaubt nicht, dass es eine generelle Anleinpflicht Passanten und Beamten leichter machen würde, Hundehalter zur Ordnung zu rufen. Die flexible Auslegung sei leichter durchzusetzen: "Weil nur eingeschritten werden muss, wenn eine objektive Gefährdung vorliegt."

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