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Karlsruhe bestätigt Berlin-Wahl: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ermutigung
Das höchste deutsche Gericht stärkt die Entscheidung für die Wiederholungswahl. Der Beschluss kann verlorenes Vertrauen nicht ersetzen, hilft aber, es zurückzugewinnen.
Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof
In Berlin darf es als überraschend gute Nachricht gelten, wenn alles läuft wie geplant. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag ist deshalb eine solche Nachricht. Die Wiederholungswahl kann am 12. Februar stattfinden, das Gericht hat Anträge auf eine einstweilige Anordnung zurückgewiesen.
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