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Berlin: Kein Anspruch auf Sozialbauförderung

Verwaltungsgericht bestätigt Senatsbeschluss: Streichung der Mittel für Bauherren ist rechtmäßig

Das Ende der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau ist rechtmäßig: Das Verwaltungsgericht wies am Dienstag zwei Eilanträge von privaten Wohnungsbauunternehmen auf Weiterzahlung der öffentlichen Fördermittel zurück. Der Senat hatte im Februar beschlossen, nach der 15-jährigen Grundförderung von Sozialbauten keine „Anschlussförderung“ für weitere 15 Jahre mehr zu gewähren. So sollen mehr als eine Milliarde Euro eingespart werden.

Der Senat rechnet nun mit baldigen Mieterhöhungen in den betroffenen Objekten. Im laufenden Jahr endet die Förderung für 2700 Wohnungen; insgesamt sind bis 2014 gut 25 000 Sozialwohnungen betroffen. Bisher hatten sich die Hausbesitzer unter Verweis auf das laufende Verfahren zurückgehalten. Gegen den Beschluss des Gerichtes ist binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig. Die Geschäftsführerin des Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsgesellschaften (LFW) kündigte diese Beschwerde ebenso an wie wie eine Klage der beiden Wohnungsbauunternehmen in der Hauptsache. Das Verwaltungsgericht habe die Argumente der Kläger nicht ausreichend gewürdigt.

Die Kläger hatten den Senat zwingen wollen, ihnen im vorläufigen Rechtsschutz rund 18 000 Euro, im anderen Fall rund 21 000 Euro pro Monat weiterzuzahlen. Sie beriefen sich darauf, dass ihnen das Land Berlin 15 Jahre lang die Differenz zwischen Sozial- und Kostenmiete finanziert habe und verlangten die Fortsetzung des Differenz-Ausgleichs.

Ein solcher Anspruch auf Anschlussförderung ergebe sich aber weder aus dem Gleichheitsgrundsatz noch aus der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Auch Vertrauensschutz könnten die Unternehmer nicht geltend machen, da das Land die Anschlussförderung nie schriftlich zugesagt habe. „Damit stellt das Gericht fest, dass man sich auf politische Willenserklärungen nicht verlassen darf“, kritisierte LFW-Geschäftsführerin Hiltrud Sprungala am Dienstag.

Ausdrücklich erkannten die Richter auch die Gründe Berlins für den Ausstieg aus der Sozialbauförderung an. Zu Recht habe sich der Senat darauf berufen, „dass in Berlin keine Wohnungsnot mehr bestehe und eine mit hohen Kosten verbundene Nachförderung auch vieler leer stehender Wohnungen angesichts der extremen Haushaltsnotlage nicht in Betracht komme“.

Holger Wild

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