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Muslimische Frauen in der Neuköllner Karl-Marx-Straße.

© dpa

Leserdebatte: Kein Hartz IV für Frauen mit Burka?

Frauen mit Ganzkörperschleier sind auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar und sollen kein Hartz IV bekommen. So argumentiert die Spandauer FDP und stößt auf Unverständnis - auch in der eigenen Partei. Wie denken Sie darüber?

Frauen, die eine Burka tragen, sollen kein Hartz IV bekommen. Das fordert die Spandauer FDP. Ihnen stünde das Geld nicht zu, weil sie aufgrund des Ganzkörperschleiers auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar seien, sagte Paul Fresdorf, FDP-Fraktionsvorsitzender in der Bezirksverordnetenversammlung. Fresdorf fordert das Bezirksamt auf, sich „bei den zuständigen Stellen“ für den Vorschlag einzusetzen. Ein entsprechender Antrag solle vor der nächsten BVV am 23. März erneut eingereicht werden.

Bei der FDP im Abgeordnetenhaus stößt der Vorstoß des Spandauer Politikers allerdings auf Unverständnis. „Ich halte einen derartigen Antrag, sollte er überhaupt je gestellt werden, wovon ich nicht ausgehe, für irrelevant“, sagte Fraktionschef Christoph Meyer. Zudem handele es sich um eine Bundesangelegenheit. Fresdorf selbst sagte, ihm gehe es um Integration. Die Burka sei ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau. Er hoffe, dass sie nicht getragen werde, wenn finanzielle Einschnitte drohen. Einfach die Burka zu verbieten, wäre verfassungswidrig, wie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags besagt.

Wie viele Frauen den Ganzkörperschleier in Berlin überhaupt tragen und wie viele davon Hartz IV bekommen, ist unklar, Statistiken gibt es nicht. Die Arbeitsagenturen wollten den Vorschlag nicht kommentieren. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind „bisher keine Beratungsfälle im Zusammenhang mit Burkas“ bekannt, sagte ein Sprecher.

„Die Burka ist kein Thema in Berlin“, sagte Integrationsbeauftragter Günter Piening. Der Antrag sei absurd und verstoße gegen das Antidiskrimierungsgesetz und die Grundlagen des Sozialgesetzbuches, das die Voraussetzungen für Leistungsansprüche regelt. Dass es aber zu einer Gesetzesänderung auf Bundesebene kommt, bezweifelt Verfassungsrechtler Christian Pestalozza. Der Vorschlag verstoße gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz, eine derart willkürliche Differenzierung sei unzulässig. Selbst falls der Gesetzgeber eine solche Änderung billigen würde, würden sie die Verfassungsgerichte kassieren.

Frauen mit Ganzkörperschleier sind auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar und sollen kein Hartz IV bekommen. So argumentiert die Spandauer FDP und stößt damit auf Unverständnis - auch in der eigenen Partei. Wie denken Sie darüber? Diskutieren Sie mit!

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