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Stahlarbeiter halten symbolisch einen Stahlträger mit der Aufschrift „Zukunft“ bei einer Protest-Kundgebung von Beschäftigten der Thyssenkrupp-Stahlsparte. (Symbolbild)

© dpa/Federico Gambarini

Tagesspiegel Plus

Kein „Union Busting“ in Berlin?: Kaum Delikte wegen der Verhinderung von Betriebsratsarbeit

In Berlin gibt es kaum Anzeigen wegen der Störung von Betriebsratsarbeit. Die Linke blickt auf die Staatsanwaltschaft, doch ein Gewerkschaftschef sieht andere Gründe.

Stand:

Es geht um nichts weniger als ein Grundrecht. Laut Grundgesetz Artikel 9 hat jeder das Recht, zur Wahrung und Verbesserung von Arbeitsbedingungen eine Vereinigung zu bilden. Oder anders ausgedrückt: Jeder darf gewerkschaftlich tätig werden oder sich in seinem Betrieb engagieren.

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