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Kein „Union Busting“ in Berlin?: Kaum Delikte wegen der Verhinderung von Betriebsratsarbeit
In Berlin gibt es kaum Anzeigen wegen der Störung von Betriebsratsarbeit. Die Linke blickt auf die Staatsanwaltschaft, doch ein Gewerkschaftschef sieht andere Gründe.
Von Anna Thewalt
Stand:
Es geht um nichts weniger als ein Grundrecht. Laut Grundgesetz Artikel 9 hat jeder das Recht, zur Wahrung und Verbesserung von Arbeitsbedingungen eine Vereinigung zu bilden. Oder anders ausgedrückt: Jeder darf gewerkschaftlich tätig werden oder sich in seinem Betrieb engagieren.
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