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Keine Bewährung mehr für Ersttäter: Berliner Ex-Polizist startet Petition für härtere Strafen bei Messergewalt
Ein ehemaliger SEK-Beamter aus Berlin will, dass Straftäter für Angriffe mit Messern immer direkt ins Gefängnis kommen. Hier erklärt er, was er sich davon verspricht.
- Stefan Jacobs
- Isabella Klose
Stand:
„Messer machen Mörder“, lautet ein alter Spruch in Polizeikreisen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich das allzu oft bestätigt: Immer wieder wurden Menschen bei Streitigkeiten aus nichtigen Anlässen schwer oder schlimmstenfalls tödlich verletzt, weil jemand mit einem Messer zustach.
Wie berichtet, ist die Zahl derartiger Angriffe in Berlin in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Der Senat hat darauf bereits reagiert und ein Messerverbot an Kriminalitätsschwerpunkten sowie für den öffentlichen Nahverkehr verhängt.

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Der ehemalige SEK-Beamte Karsten Loest ist im Verein „Berliner Initiative sichere Stadt“ aktiv und hat eine Online-Petition gestartet, die härtere Strafen für Angriffe mit Messern fordert. In der Begründung schreibt er, dass solche Attacken selbst für Spezialkräfte der Polizei schwer abzuwehren seien: „Bürger sind in der Regel chancenlos.“ Im Interview erklärt der frühere Elite-Polizist seine Gründe.
Können Sie uns konkrete Beispiele nennen, die zeigen, welchen Nutzen härtere Strafen gegen Messergewalt tatsächlich haben?
Eine Vielzahl der Messerdelikte sind Ad-hoc-Taten. Messer werden zum vermeintlichen Selbstschutz mitgeführt, in entsprechenden Streitigkeiten jedoch offensiv eingesetzt. Je nach den Umständen kommen Täter bei erstmaliger Tat mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Risiko, selbst als Ersttäter zwangsläufig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden, dürfte einen Teil der messeraffinen Menschen und potenziellen Messertäter zweifellos abschrecken.
Können Sie sich erklären, warum ausgerechnet Messerangriffe zahlenmäßig derart zunehmen?
Das Tragen von Messern ist in bestimmten Kulturkreisen gerade unter Männern beliebt und durchaus ein Statussymbol. Die belegte prozentuale Überrepräsentation von Männern mit Migrationshintergrund unter den Tätern ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass Messerdelikte zu einem Großteil ein „importiertes“ Problem sind.
In Ihrer Petition fordern Sie einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch und eine klare Definition, die Messer als Waffen gelten lässt. Inwieweit würden potenzielle Täter Ihrer Ansicht nach dadurch abgeschreckt werden?
Viele Messer fallen bereits unter das Waffengesetz, sind generell verboten oder im öffentlichen Führen eingeschränkt. Gerne weichen potenzielle Täter bereits heute auf messerähnliche Gegenstände wie zum Beispiel einzelne Teile einer Schere aus, deren Einsatz vergleichbar gefährlich für mögliche Opfer ist.
Deshalb sollten in der Definition alle Waffen und Gegenstände eingeschlossen sein, die potenziell tödliche Wirkung erzielen können. Die abschreckende Wirkung entfaltet sich nicht in erster Linie durch die Neudefinition entsprechender Waffen oder Gegenstände, sondern durch die Strafandrohung, die Bewährungsstrafen ausschließt.
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