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Im Görlitzer Park gibt es immer wieder Beschwerden von Menschen, die sich von der Polizei diskriminiert werden.

© Paul Zinken/dpa

Berlin legt Zahlen vor: Keine Klagen nach drei Monaten Antidiskriminierungsgesetz

Vor drei Monaten wurde das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz beschlossen. Zur befürchteten Klagewelle kam es bisher nicht. Dennoch gab es 66 Beschwerden.

Stand:

Drei Monate nach Verabschiedung des umstrittenen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Berlin ist die Zahl der Beschwerden überschaubar geblieben.

Bei der Landesstelle für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung seien 66 Eingaben eingegangen, teilte die Senatsverwaltung für Justiz am Freitag mit. Laufende Klagen auf Grundlage des neuen Gesetzes seien nicht bekannt. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz am 4. Juni verabschiedet, es trat gut zwei Wochen später in Kraft.

Bei den Eingaben wurden 41 Mal Sachverhalte geschildert, in denen es um eine Diskriminierung ging. Rund ein Drittel gebe Anlass zur weiteren Prüfung, so die Justizverwaltung.

Am häufigsten gab es Hinweise auf eine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft, Behinderung oder Geschlecht in verschiedenen öffentlichen Stellen. Dazu gehörten die Tierärztekammer, Gerichte, Berliner Verkehrsbetriebe, Finanzamt, Bezirksamt, Schulen, Museen und Galerien. In sechs Fällen ging es um die Polizei.

Justizverwaltung: Arbeit der Polizei leidet nicht

Zahlen zu Beschwerden, die bei anderen Behörden eingereicht wurden, liegen den Angaben zufolge nicht vor, weil sie nicht automatisch gemeldet würden, so die Justizverwaltung. Sie sollen aber in einem Bericht an den Hauptausschuss im Januar 2021 enthalten sein. Weder sei es zu den befürchteten Klagewellen gekommen, noch leide die Arbeit von Polizei unter dem LADG, so die Justizverwaltung.

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Das Gesetz soll die Menschen in Berlin vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen.

Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde wenden oder an die LADS, die bei der Senatsjustizverwaltung angesiedelt ist. Dann wird der Vorwurf geprüft. Kritiker wandten ein, das Gesetz stelle Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere ihre Arbeit. (dpa)

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