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Gut bezahlt: Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses.

© Christoph Soeder/dpa

Klage auf höhere Pensionen abgewehrt: Gericht hält Regeln zur Bezahlung von Berlins Abgeordneten für rechtmäßig

Weil sich Berliner Abgeordnete 2019 Diäten und Altersbezüge deutlich erhöhte, sahen ehemalige Politiker ihre Chance – vergebens.

Ehemalige Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, die vor 2001 aus dem Parlament ausgeschieden sind, haben keinen Anspruch auf höhere Altersbezüge als bislang. Das entschied die 5. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Freitag. Die 2019 beschlossenen neuen Regeln zur Bezahlung und Altersversorgung der Berliner Abgeordneten, die deutlich höhere Bezüge zu Folge hatten, sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig (VG 5 K 296/20 und VG 5 K 297/20).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Gleichheitsgrundsatz, wonach allen Abgeordneten eine gleich hohe Grundentschädigung zu gewähren sei, nicht verletzt sei. Die Unterscheidung von Abgeordneten nach dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens sei „nicht evident unsachlich“, heißt es weiter.

Die Privilegierung aktiver Abgeordneter gegenüber schon länger ausgeschiedenen Parlamentariern sei sachlich durch die Etablierung eines Vollzeitparlaments gerechtfertigt. Ihr Arbeitspensum sei – etwa im Zuge längerer Ausschuss- und Plenarsitzungen – gestiegen. Gegen beide Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Hintergrund für die Klage der beiden vor mehr als zwei Jahrzehnten aus dem Parlament ausgeschiedenen Abgeordneten Jürgen Adler (CDU) und Irana Rust (SPD) ist eine drastische Diätenerhöhung für die Abgeordneten im Zuge einer Parlamentsreform. Im Oktober 2019 hatte das Abgeordnetenhaus die Anhebung der monatlichen Bezüge um 58 Prozent von 3944 Euro auf damals 6250 Euro monatlich beschlossen. Im Zuge der Neuregelung stieg auch die Altersversorgung deutlich – allerdings nur für zu dem Zeitpunkt noch aktive Abgeordnete.

Unter anderem der Bund der Steuerzahler hatte die Regelung schon damals kritisiert. Der Berliner Vorsitzende des Verbands, Alexander Kraus, erklärte am Freitag: „Die Erhöhung der Ruhegehaltsansprüche ab 2020 auch für zuvor zurückgelegte Mandatszeiten, also als sich das Abgeordnetenhaus noch als Teilzeitparlament mit entsprechend niedrigeren Entschädigungen verstand, ist zumindest unanständig, wahrscheinlich aber auch verfassungswidrig“.

Dagegen, dass bereits ausgeschiedene Parlamentarier ihre Altersbezüge auf dem alten, niedrigeren Niveau erhalten, hatten Rust und Adler geklagt. Sie argumentierten unter anderem, die Regelung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz. Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht nicht.

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