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"Da steht ein Pferd auf dem Flur" - so geht eine Liedzeile. Diese kann nur getrost umgedichtet werden in: "Da fliegt ein Pferd über Berlin".

© Annette Kögel

Update

Kreuzberg und Tempelhof: Ein Pferd fliegt über die Stadt

Ein großes fliegendes Pferd über Kreuzberg und Tempelhof hat am Donnerstag weiter für Verwirrung verursacht. Der Tower in Tegel nahm den Alarm der Polizei entgegen: Denn mit Gas gefüllte Werbeballons, die sich von der Schnur reißen, müssen der Flugsicherung aus Sicherheitsgründen gemeldet werden. Piloten bekommen selbst über Vögel Infos.

Die Frau aus Kreuzberg traute ihren Augen nicht: Gegen 20.20 Uhr flog am Mittwochabend in rund 50 bis 150 Meter Höhe ein unbekanntes Flugobjekt größeren Ausmaßes in Form eines Pferdes vorbei. Mit dem Teleobjektiv war zu sehen, dass es sich offenbar um einen mit Gas gefüllten, großen Werbeballon in Tierform handeln muss. Ein Werbeflug für die Oper "Das bronzene Pferd" von Francois Esprit Auber von Regisseur Frank Hilbrich an der Komischen Oper Berlin? Die läuft nicht mehr. Eine Reitershow-Marketingaktion? Eine Martin Walser Hommage?

Achtung Tower, Pferd in der Luft

Zu klären war das am Mittwochabend nicht, aber die Polizei nahm das Geschehen ernst. Der Tower in Tegel, der in solchen Fällen informiert werden muss, kann solche Ballons nicht auf dem Radar sehen, weil Ballons keine "Reflektionsmatrix" besitzen. Die Berliner Flugsicherung wollte weitere Meldungen zu dem Objekt im Auge behalten. Über der Berliner Innenstadt könne das Flugobjekt Triebwerken oder Messgeräten an Maschinen nicht gefährlich werden, da eine Flugverbotszone festgelegt worden sei, die nur in Ausnahmefällen nach Genehmigungen beflogen werden dürfe. Anders sei das bei Flugzeugen, auch kleineren Maschinen, die außerhalb dieser Flugverbotszone unterwegs seien.

Auch für Ballons auf dem Rummelplatz braucht man Papiere

Deswegen braucht jeder Verkäufer von mit Gas gefüllten Ballons, auch von großen Figuren, wie sie auf Rummelplätzen angeboten werden, "eine luftfahrtrechtliche Genehmigung der Senatsverkehrsverwaltung", hieß es beim polizeilichen Lagezentrum. Selbst für kleine Ballons in Herz- oder Disneyfigurenform muss eine solche Genehmigung beantragt werden. Und im Falle eines solchen Flugobjektes müssen Polizei und Flugsicherheitsbehörden informiert werden. Die zuletzt beliebten brennenden Himmels-Glückslaternen seien wegen der Brandgefahr nicht mehr gestattet. Unterdessen flog das Pferd ganz ohne Flamme weiter seines Wegs.

Der Pferdesportverband erkannte in dem Tier ein "versammelt galoppierendes Dressurpferd", aber woher es kam, wohin es wollte - auch das konnte niemand sagen. Es kann ja auch keine Werbefigur für die Islandpferde-WM 2013 in Berlin sein, die sehen anders aus.

Romantische Ballons, harte Bürokratie

Bei der Deutschen Flugsicherung hieß es, für Aufstiege von so genannten Fluglaternen wie Skyballons, Glühwürmchen, oder Partyballons müssen nach §16a LuftVO Genehmigungen erteilt werden, das gleiche gilt für Luftballons bei mehr als 500 Stück etwa bei Kindergeburtstagen.. Laut Petra Roland, der Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung, befindet sich das ganze Stadtgebiet von Berlin derzeit in einer Flughafen-Kontrollzone. Das bedeutet, dass grundsätzliche eine Freigabe für Ballonaufstiege notwendig ist.

Vogelvergrämer im Dienst

Einer Sprecherin der Deutschen Flugsicherung zufolge bekommen selbst Piloten im Luftfahrthandbuch Infos zu Flugbewegungen von Vögeln, in den USA nennt sich das Infos zu "Birg Migration". Denn selbst auf 10 000 Fuß, also rund 3300 Metern Höhe, können zu bestimmten Zeiten etwa Zugvögel in Massen auftauchen. Von Unfällen mit fliegenden Pferden, Ballons oder Vögeln wusste die Flugsicherung nichts. Allerdings musste beispielsweise in Berlin Schönefeld schon eine Easyjet-Maschine einen Start abbrechen, da ein Vogelschwarm nahe kam. Es gibt auch Vogelvergrämer auf Airports oder entsprechende Anlagen, hieß es.

Genaue Informationen auch zu den Genehmigungsformularen im Internet gibt es bei der Deutschen Flugsicherung unter der Rufnummer 069/78072-658. Im Internet: www.dfs.de, Kapitel Luftsport und Freizeit

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