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Lageso-Chef bewilligt dem Betreiber des Flüchtlingsheims in der Goerzallee 290.000 Euro.

© dpa/picture-alliance

Flüchtlingsheim in Berlin: Lageso-Chef bewilligt 290.000 Euro trotz fachlicher Bedenken

Behörden-Leiter Franz Allert genehmigte dem Betreiber des Flüchtlingsheims Goerzallee einen Abschlag von 290.000 Euro – ein leitender Mitarbeiter hatte zuvor Zweifel geäußert.

Der leitende Angestellte des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso) hatte seine Zweifel. Es ging um 290.000 Euro, welche die Behörde zahlen sollte, aber der Fachmann sah den Grund dafür nicht. Am Ende bezahlte das Lageso trotzdem, und deshalb stellen sich wieder Fragen an die Art der Politik der Behörde und ihren Chef Franz Allert.

Konkret geht es um das Gemeinschaftswohnheim in der Goerzallee in Lichterfelde, in dem mehrere hundert Flüchtlinge leben. Betrieben wird das Heim von der Gierso GmbH, deren Geschäftsführer Tobias Dohmen das Patenkind von Allert ist. Die Investitionen für den Betrieb des Heims finanziert die Gierso über einen Kredit und die Tagessätze des Lageso. Plötzlich aber sollte das Lageso zusätzlich eine Direktinvestition in Höhe von 290.000 Euro an die Gierso zahlen.

Deshalb wollte der leitende Mitarbeiter schriftlich am 18. Februar 2014 von einem Kollegen wissen (die Unterlagen liegen dem Tagesspiegel vor): „Wenn der Rest finanziert werden kann, warum dann nicht auch die 290.000?“. Er bitte um den „aktuellen Stand der Kreditfinanzierung“ bei der Gierso bei diesem Objekt. Überhaupt: So ein Abschlag müsse erst vom Präsidenten abgesegnet werden, schließlich sei das Geld ja „wohl nicht für eine Notmaßnahme“.

Goerzallee ist Gemeinschaftsunterkunft

Zwei Tage später, laut handschriftlichem Vermerk, gab Allert grünes Licht für die Zahlung. Handschriftlich notierte ein Mitarbeiter auch die Begründung des Behördenchefs. Dieses Finanzierungsmodell sei „im Hinblick auf die dort geplante Notunterbringung“ zu genehmigen.

Nur: Welche Notunterbringung? Das fragt sich, angesprochen auf die Aktennotizen, Canan Bayram, Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus für Flüchtlingsfragen. „In der Goerzallee ist keine Notunterbringung, sondern eine Gemeinschaftsunterkunft. Für die gelten andere gesetzliche Regelungen als für eine Notunterkunft.“ Gegen fachliche Bedenken und mit einer „fragwürdigen Begründung“ habe Allert 290.000 Euro angewiesen. „Es steht der Vorwurf im Raum, dass Herr Allert bei Vertragsverhandlungen durch Weisung zugunsten von Herrn Dohmen Einfluss nahm.“

Lageso-Sprecherin Silvia Kostner teilt dazu mit, dass „auch der Vorgang Goerzallee Gegenstand der derzeitigen Prüfung durch die interne Revision und durch externe Wirtschaftsprüfer. Eine Bewertung und Stellungnahme zu Einzelsachverhalten erfolgt erst nach Vorliegen der entsprechenden Berichte“.

Lageso-Sprecherin weist die Vorwürfe zurück

Bayram erhebt wegen der Weisung aber auch den Vorwurf, Allert habe „das Abgeordnetenhaus nicht korrekt unterrichtet“. Dort hatte Allert am 12. November 2014 erklärt: „Mit diesem operativen Vorfahren bin ich nicht betraut, weder mit den Vertragsverhandlungen im Detail, noch mit der Festsetzung, Vereinbarung von Tagessätzen, noch mit der Berechnung (..) und Ähnlichem.“

Lageso-Sprecherin Kostner weist die Vorwürfe von Bayram scharf zurück. Sie betonte, Allert lege Wert auf die Feststellung, „dass er das Parlament zu keinem Zeitpunkt unkorrekt unterrichtet“ habe. „Seine Aussage bezog und bezieht sich darauf, dass er grundsätzlich nicht im operativen Geschäft tätig war. Das schließt nicht aus, dass in Einzelfällen ihm Entscheidungen zur Kenntnis gegeben wurden oder auch durch ihn entschieden wurde.“ So habe er ausdrücklich auch darauf hingewiesen, dass er einen Betreibervertrag im Vertretungsfall selber unterschrieben habe.

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