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An der Tauentzienstraße fand das tödliche Rennen der beiden Raser statt.

© Paul Zinken/dpa

Update

Lebenslange Haftstrafen: Ku’damm-Raser erneut wegen Mordes verurteilt

Gut drei Jahre nach ihrem tödlichen „Stechen“ sind die beiden Angeklagten auch im neu aufgerollten Prozess zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Ein galliges Lachen war es, mit dem Hamdi H. auf das Urteil reagierte. Kurz klatschte er, ließ sich auf seinen Stuhl fallen. Genervt. Marvin N. kaute Kaugummi und starrte vor sich hin. Sie hatten offensichtlich nicht damit gerechnet, dass es erneut zu einem Mordurteil kommt. Lebenslange Freiheitsstrafen verhängte das Landgericht am Dienstag im neu aufgelegten Prozess um das tödliche Autorennen auf dem Kurfürstendamm vor gut drei Jahren. Ein Verteidiger hat bereits Revision eingelegt.

Am 23. Prozesstag war die 32. Großen Strafkammer überzeugt: „Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun.“ Aus nichtigem Anlass hätten die Angeklagten mit dem Leben anderer Menschen gespielt, so der Vorsitzende Richter Matthias Schertz.

Hamdi H. und Marvin N., inzwischen 30 und 27 Jahre alt, hatten sich in der Nacht zum 1. Februar 2016 ein Rennen geliefert. Mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde flogen sie förmlich über den Kurfürstendamm über zwanzig Querstraßen und elf Ampeln hinweg. H. im Audi A6 TDI mit 225 PS gegen N. im Mercedes AMG mit 381 PS.

Bis es auf der Tauentzienstraße zum Unfall kam. Der 69-jährige Jeep-Fahrer Michael Warshitsky rollte bei Grün auf die Kreuzung. Der Audi rammte den Geländewagen. Der Jeep wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69-Jährige starb in seinem Auto. Die Raser – beide bereits mehrfach wegen Delikten im Straßenverkehr aufgefallen - sowie eine Beifahrerin stiegen mit leichten Blessuren aus total demolierten Fahrzeugen. Als „Trümmerfeld“ beschrieben Zeugen den Unfallort.

Marvin N. (l) und Hamdi H. (r) sind im Ku'damm-Raser-Prozess in Berlin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Marvin N. (l) und Hamdi H. (r) sind im Ku'damm-Raser-Prozess in Berlin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

© Paul Zinken/dpa

Rund ein Jahr nach der irrwitzigen Raserei auf einer zentralen Straße der Hauptstadt entschied die 35. Große Strafkammer des Landgerichts auf Mord – deutschlandweit erstmals in einem Raser-Fall. Auf Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung allerdings auf. Die Karlsruher Richter sahen einen bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend belegt. Sie ordneten eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts an.

„Der Vorsatz entwickelte sich über mehrere Etappen“, so Richter Schertz. Erst hätten sich die Angeklagten zufällig an einer Ampel getroffen. Zwei Männer, die ihr Geld in Autos steckten, die sie sich nicht leisten konnten. Raser, „selbstverliebt und rücksichtslos“. Förmlich vergöttert hätten sie ihre Fahrzeuge. „Über den Ku’damm zu brettern, empfanden sie als Lifestyle.“

Stechen in der City West

Zunächst einigten sie sich auf ein Stechen von Ampel zu Ampel. H. habe verloren. Zwei Mal. „Er erträgt es einfach nicht.“ H. sei dann weiter gerast. N. habe eine Niederlage, einen „Gesichtsverlust“ nicht hinnehmen wollen, gab Stoff. Das sei der gemeinsame Entschluss zu einem Rennen gewesen. Sie hätten Gas gegeben. Zur kurzzeitigen Befriedigung ihres Raser-Egos, für den Kick. „Menschenleben? Egal!“

Sie schossen über den Ku’damm. „Die Fahrzeuge wurden zu Projektilen mit unglaublicher Zerstörungskraft“, so das Gericht. „Die Gefährlichkeit war kaum noch zu toppen." Die Angeklagten hätten das Risiko auch erkannt. Mit 125 km/h sei H. in die Kurve vor dem Unfallort gegangen. N. sei 90 Meter vor der Kreuzung kurz vom Gaspedal gegangen. „Er hätte handeln, sein Fahrzeug zum Stehen bringen können.“ Doch er habe wieder Gas gegeben. „Sie wollten um jeden Preis gewinnen.“ H. und N. hätten tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. „Hauptsache die Motorhaube ist vorn.“ In dem Wissen, „dass man bei der Geschwindigkeit nichts mehr kontrollieren kann“.

Im ersten Urteil waren die Richter von einem Tötungsvorsatz etwa eine Sekunde vor der Kollision ausgegangen. Und anders als im damaligen Richterspruch ging das Gericht nun nicht von einem, sondern von drei Mordmerkmalen aus: mit gemeingefährlichen Mitteln, aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch hätten die beiden Angeklagten agiert.

Die Richter folgten den Anklägern. Die Verteidiger hatten auf Fahrlässigkeit plädiert – die Raser hätten in ihrer Selbstüberschätzung darauf vertraut, dass nichts passieren werde. Da Rechtsmittel eingelegt wurden, geht der Fall erneut vor den Bundesgerichtshof.

Das Thema Raserei ist inzwischen zu einem Dauerbrenner für die Justiz geworden. Seit Anfang 2019 habe es deshalb statistisch betrachtet mehr als ein Strafverfahren täglich gegeben.

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