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Eine Lehrerin steht im Verdacht, Geld veruntreut zu haben.

© dpa

Geplante Schulfahrt: Lehrerin greift in Klassenkasse

Eine Schulfahrt musste abgesagt werden: Eine Lehrerin soll Geld nicht weitergegeben haben, und auch vorher hatte es schon finanzielle Unregelmäßigkeiten gegeben. Die Kollegen hätten gewarnt sein können – doch Personalakten bleiben geheim.

Eine ausgefallene Klassenreise an der Tesla-Schule in Prenzlauer Berg hat in Berlin eine hitzige Diskussion über den Umgang mit Personalakten ausgelöst. Denn die Lehrerin, die das Geld für die Ostseereise einsammelte und dann nicht weitergegeben haben soll, war möglicherweise kein unbeschriebenes Blatt. Nach Informationen des Tagesspiegels soll es schon an einer Vorgängerschule der Lehrkraft Probleme bei der Weitergabe von Schülergeldern gegeben habe. Nun fordern Berlins Schulleiterverbände, dass Rektoren Akteneinsicht bekommen, bevor sie eine Lehrkraft einstellen.

„Es muss möglich sein, die Personalakten zu bekommen“, fordert Paul Schuknecht von der GEW-Schulleitervereinigung. Anders sei es schwierig, sich ein Bild von der Person zu machen, die man einstellen will. Ähnlich sieht das Ralf Treptow vom Verband der Oberstudiendirektoren: „Es ist problematisch, Schulleitern die Aufgaben von Dienstvorgesetzten zu geben, ohne sie mit den Kompetenzen dafür auszustatten“, kritisiert der Leiter des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums.

Was passieren kann, wenn ein Schulleiter nicht Bescheid weiß über die Vorgeschichte einer Lehrkraft, wurde vor vier Wochen an der Tesla-Gemeinschaftsschule in Prenzlauer Berg deutlich. Dort wartete morgens eine komplette neunte Klasse auf ihre Lehrerin, mit der sie auf Klassenfahrt gehen wollte. Zunächst gab sie an, im Krankenhaus zu sein; wenig später stand fest, dass sie das Geld für die Klassenreise – 4000 Euro – nicht an die Veranstalter weitergegeben hatte.

„Mysteriös und unerklärlich“ sei das Ganze, hört man an der Tesla-Schule. Schulleiter Heiko Kammigan kann sich bis heute keinen Reim darauf machen – und will es auch nicht. „Sie hat Hausverbot. Wir wollen sie hier nicht mehr sehen“, sagt er barsch, wenn man ihn auf den Fall anspricht. Kammigan hat auch nicht bei der Frau angerufen, um zu verstehen, warum es dazu gekommen ist. „Die Enttäuschung ist zu groß.“ Er betont dabei, dass es sich um eine „ausgezeichnete“ Lehrerin gehandelt habe. Dann sagt er noch, dass er – wie üblich – ihre Personalakte nicht gesehen habe. „Wir müssen nehmen, was wir kriegen“, sagt er.

Was er damit gemeint haben könnte, wird deutlich, wenn man sich an den früheren Schulen der Frau umhört. Nach Informationen des Tagesspiegels war die etwa Fünfzigjährige erst seit gut drei Jahren an der Tesla-Schule. Zu ihren vorherigen Stationen gehörten die Pankower Hufeland- und die Archimedes-Schule.

Aus dem Umfeld der Archimedes- Schule ist zu hören, dass es auch dort Probleme gegeben haben soll. Auch hier sei damals Geld für eine Klassenreise nicht ordnungsgemäß angekommen. Aber die Klassenfahrt habe stattfinden können, so dass der Vorfall kein Aufsehen erregt habe. Zudem sei die Lehrerin kurz danach an eine andere Schule gewechselt. „An welche, haben wir nicht erfahren“, heißt es an der Schule, die inzwischen mit einer anderen Realschule zur Konrad-Duden-Sekundarschule fusioniert ist.

Was damals genau passierte, darf die stellvertretende Rektorin Christine Küchler aus personalrechtlichen Gründen nicht sagen. Nur so viel: „Als Mitglied der Schulleitung würde ich mir wünschen, so etwas zu erfahren, damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.“

Die Lehrerin hat die 4000 Euro inzwischen zurückgegeben, so dass die Klassenreise nachgeholt werden kann. Dennoch hat die Schule den Vorfall noch längst nicht überwunden. Zu der Enttäuschung kommt der Ärger darüber, dass es noch keinen Ersatz für die Lehrkraft gibt, die 26 Stunden unterrichtet hat. „Wir suchen einen Lehrer, finden bisher aber keinen“, schimpft Schulleiter Kammigan.

Die Lehrerin ist zurzeit suspendiert. Ihr droht der Verlust ihres Beamtenstatus. Nach Angaben der Bildungsverwaltung sind aktuell zehn Lehrer vom Dienst suspendiert. Acht Verfahren sind beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht anhängig. Es geht um Fälle von Betrug, Unterschlagung, Untreue oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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