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Ist ein rückwirkender Mietenstopp möglich?: Linke zweifelt an Gutachten zum Mietendeckel
Ein Gutachten hat angemerkt, dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten rechtlich bedenklich sei. Die Linke zweifelt daran – das Gutachten sei „unvollständig"
Stand:
Die Berliner Linksfraktion hat erhebliche Zweifel an dem jüngsten Gutachten aus dem Abgeordnetenhaus zum Mietendeckel. Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments war zu dem Schluss gekommen, dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 aus rechtsstaatlichen Gründen bedenklich sei.
Das „von der CDU-Fraktion bestellte Gutachten“ sei in Bezug auf die Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes „unvollständig und darüber hinaus stellenweise nicht gründlich subsumiert“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Sebastian Schlüsselburg, am Dienstag. Auch hätten die Autoren den Senatsbeschluss über erste Eckpunkte des Mietendeckels vom 18. Juni wohl nicht richtig gelesen.
Linke sehen Gesetz als rechtmäßig an
Seine Partei gehe weiter davon aus, dass der geplante Eingriff in Eigentumsrechte verhältnismäßig und das neue Gesetz rechtmäßig sei, so Schlüsselburg.
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Rot-Rot-Grün will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Geplant ist, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festzulegen. In bestimmten Fällen sollen auch Mietsenkungen möglich sein. Die Opposition und die private Wohnungswirtschaft laufen Sturm gegen das Vorhaben. (tsp,dpa)
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