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Löhne, Umweltstandards, Frauenförderung: Land Berlin kontrolliert die von ihm beauftragten Firmen zu wenig
Bei fünf Prozent der öffentlichen Aufträge in Berlin muss die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards geprüft werden. Doch die Verwaltung verfehlt das Ziel.
Stand:
Berlin kommt mit der Kontrolle seiner eigenen Vergabestandards bisher nur schleppend voran. Laut dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz müssen öffentliche Auftraggeber, also etwa Senatsverwaltungen oder Bezirksämter, seit dem Jahr 2022 stichprobenartig fünf Prozent ihrer Vertragspartner auf die Einhaltung der Vergabestandards kontrollieren. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung des jeweiligen Tariflohns, Umweltstandards oder Bestimmungen zur Frauenförderung. Die Kontrollen werden von den Verwaltungen selbst oder von einer der Senatswirtschaftsverwaltung unterstellten Kontrollgruppe durchgeführt.
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