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Das neue Fußgängergesetz soll auch Schulwege sicherer machen.

© Thilo Rückeis

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Fußgängergesetz kommt ab Februar

„Berlin setzt Maßstäbe in der Verkehrspolitik“, sagt Senatorin Günther über ihr Fußgängergesetz. Man werde die Flächen in der Stadt neu verteilen.

Das Fußgängergesetz wird Teil des Mobilitätsgesetzes, das seit Juni 2018 gilt und bislang nur den Radverkehr und den öffentlichen Nahverkehr regelte. Der Senat hat am Dienstag den Gesetzentwurf aus dem Hause Günther zur Kenntnis genommen. „Berlin setzt so deutschlandweit Maßstäbe mit seiner Verkehrspolitik“, sagte Günther nach der Senatssitzung.

Der Fußverkehr sei ein Grundpfeiler der Verkehrswende. „Wir werden die Flächen in der Stadt neu verteilen, neugestalten und insbesondere die Gehwege als besonders geschützte Räume gerade für Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen sichern.“

Der Gesetzentwurf ist nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet worden, in dem zum Beispiel der Interessensverband Fuss e.V. sitzt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt zahlreiche Hinweise aus dieser Beteiligung: Insgesamt sind 238 Hinweise eingegangen, von denen rund ein Viertel nach Prüfung in die Vorlage eingeflossen ist. Dazu zählt etwa die Vorgabe, Geh- und Radwege besser zu beleuchten und längere Grünphasen einzurichten.

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Durch das Gesetz soll die Stadt sicherer werden. Von den 45 Menschen, die 2018 im Straßenverkehr getötet worden sind, waren 19 Fußgänger.

Zu den wichtigsten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zählen nach Günthers Angaben:

Günther kündigte an, dass nun zwei weitere Teile des Mobilitätsgesetzes erarbeitet werden sollen, und zwar für den Wirtschaftsverkehr und für neue Mobilitätsformen.

„Mit unserem Mobilitätsgesetz haben wir erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen für den Umbau des Verkehrs mit Vorrang für den Umweltverbund, also für Bahnen, Busse, für Rad- und Fußverkehr“, hatte Verkehrssenatorin Regine Günther gerade im Tagesspiegel-Interview gesagt.

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