zum Hauptinhalt

Berlin: Merkel-Störer erschien maskiert vor Gericht

Während des Staatsbesuchs von Nicolas Sarkozy bei Angela Merkel, war Roland B. durch Pöbeleien aufgefallen. Er besaß außerdem unerlaubt Waffen. Nun muss der Angeklagte zum Psychiater.

Der Angeklagte war auf dem Kriegspfad. Nicht, dass der gestiefelte Mann in Tarnjacke und mit schwarzer Sturmmaske über dem Kopf laut und aggressiv geworden wäre. Nur stur. „Ich werde die Maske hier im Saal nicht abnehmen“, weigerte er sich. Der Richter überlegte zunächst. Einen maskierten Angeklagten hatte er noch nie. „Ich werde es nicht dulden, dass Sie maskiert im Gerichtssaal sitzen“, entschied er schließlich.

Es war Roland B., der das Amtsgericht mit der Maskerade konfrontierte. Der 25-Jährige, der kürzlich beim Treffen der Bundeskanzlerin mit dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy in Richtung Angela Merkel gelaufen und durch Pöbeleien aufgefallen war, sollte sich gestern wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Die Polizei hatte bei einer Wohnungsdurchsuchung an Heiligabend 2006 bei dem Neuköllner zwei Vorderladerrevolver, eine Gaspistole und 47 Platzpatronen beschlagnahmt. Solche Waffen sind zwar frei verkäuflich. Aber Roland B. war der Besitz knapp zwei Monate zuvor ausdrücklich verboten worden. „Wegen der Annahme einer psychischen Erkrankung“, heißt es in der Anklageschrift.

Um seinen eigenen Prozess ging es B. jedoch herzlich wenig. Er wollte offensichtlich für Aufsehen sorgen, und fiel tatsächlich auf. Sechs Wachtmeister hatten sich vor Saal 571 postiert. Der schlaksige Maskenmann verteilte Handzettel. Er bezog sich dabei auf eine Gerichtsverhandlung, in der Polizisten komplett verkleidet aufgetreten waren. „Darum werde ich in meinem Prozess maskiert auftreten und mich nur mit meiner Codiernummer anreden lassen“, kündigte er an.

Politaktivist Roland B., in der linken Szene ebenso bekannt wie umstritten, hat Erfahrung mit dem Stören von Veranstaltungen. Die Kanzlerin habe er nicht angreifen wollen, versicherte er nach dem Zwischenfall vor einer Schule. Ein bis zwei Meter vor Merkel sei er stehen geblieben, habe dann „bedingungsloses Grundeinkommen für alle“ gerufen. Personenschützer hätten ihn sofort überwältigt und zu Boden geworfen. Mit dem Auftritt handelte er sich eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.

Maskierung im Gerichtssaal sei nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig, erklärten ihm Richter und Staatsanwalt. „Codierungsnummer 15“, blieb der Vermummte stur. „Ich muss Ihre Identität feststellen“, machte ihm der Richter klar. Es half nichts. Ein Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens verlangte der Staatsanwalt. Der Richter hatte eine andere Frage im Kopf: „Ich überlege, ob es erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten gibt.“ Der Maskenmann schien völlig überrascht. Bevor er etwas erwidern konnte, entschied das Gericht: B. muss erst einmal zu einem psychiatrischen Gutachter. Bis dahin wurde der Prozess ausgesetzt.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false