
© Monika Skolimowska/dpa
34-Jährige Mutter in Köpenick ermordet: Berliner Landgericht verurteilt Ex-Partner zu lebenslanger Haft
Trotz längst beendeter Beziehung lebt ein Elternpaar zusammen in einer Wohnung – wegen der zehnjährigen Tochter. Bis die Frau eine Tasche packt, um mit ihrem neuen Partner in den Urlaub zu fahren.
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Die Frau saß vor einem Kleiderschrank und wollte für einen Urlaub mit ihrem neuen Freund packen, als ihr Ex-Partner von hinten mit einem Messer angriff. Es war aus Sicht der Richter ein „kaltes und geplantes Durchsetzen eigener Interessen und des eigenen Besitzdenkens“. Das Berliner Landgericht sprach Sascha K. am Donnerstag des Mordes schuldig und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe er der 34-jährigen Frau die Kehle durchgeschnitten.
Sascha K., ein gelernter Maschinenführer, und Gina S., die in einem Medizintechnik-Unternehmen arbeitete, hatten sich 2013 kennengelernt, 2014 wurde die gemeinsame Tochter geboren. Die Eltern trennten sich 2022, lebten aber noch zusammen in einer Wohnung in Köpenick. Sie hätten für die Zehnjährige eine glückliche Familie gewollt, „aber wir entfernten uns immer mehr davon“, sagte K. im Prozess.
Seit Ende 2022 war K. klar, dass Gina S. einen neuen Freund hatte. „Er konnte nicht von ihr lassen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Einmal habe K. Lippenbalsam mit Chlorreiniger vergiftet, damit sie einen Ausschlag bekommt, er habe ihren Pass versteckt, Krankheiten vorgetäuscht, heimlich in ihr Handy gesehen und im Internet nach Tötungsmethoden recherchiert.
Am frühen Morgen des 3. Juni ging er in das Zimmer der Frau. Er wollte reden, sie nicht. Gina S. kniete gerade vor dem Schrank und wollte packen. K. gestand im Prozess: „Ich habe ihr das Messer über den Hals gezogen.“ Er sei „sauer“ gewesen, weil sie nicht mit ihm geredet habe. Die Tochter habe ihre tote Mutter nicht gesehen.
Nach der Tat schrieb er vom Handy der Getöteten eine Nachricht an ihren neuen Partner und sagte in ihrem Namen die Reise ab. Der Mann aber machte sich Sorgen und alarmierte die Polizei. In seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung richtete sich K. an seine Tochter, die allerdings nicht mit im Saal saß. Er habe ihr durch seine schreckliche Tat die Mutter und den Vater genommen – „es tut mir von Herzen leid“.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert, allerdings keinen konkreten Antrag gestellt. Die Frau sei nicht arglos gewesen, so die Anwältin. Und es gehe in dem Fall nicht um eine „generelle Respektlosigkeit gegenüber Frauen“, sondern um den verzweifelten Versuch, jemanden nicht gehen zu lassen. Er habe die Frau geliebt und dem Kind eine heile Familie erhalten wollen. Das Gericht befand: „Es war keine reine Verzweiflung, es war Besitzstreben.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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