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Ein 25-Jähriger schweigt in einem Prozess um Verbreitung von Terror-Propaganda. (Foto Illustration)

© Jens Kalaene/dpa

Update

Terrororganisation glorizifiert?: Angeklagter schweigt vor Berliner Landgericht

Ein Mann soll in sozialen Medien eine Gruppierung verherrlicht haben, der Anschläge auf israelische Zivilisten und Soldaten zugerechnet werden. Zudem geht es vor Gericht um einen umstrittenen Slogan.

Stand:

Mit drei Anwälten erschien Abdul R. vor der Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts. Sie hatten etliche Anträge vorbereitet und lehnten die beiden Berufsrichter ab – nach einer früheren Entscheidung des Gerichts bestehe die Besorgnis der Befangenheit. Der 25-jährige R. verfolgte die Verhandlung schweigend.

Es geht im Prozess gegen den Syrer um drei Propagandabilder einer verbotenen Terror-Organisation, die er verbreitet haben soll. Zudem soll er bei einer Pro-Palästina-Demonstration die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ skandiert haben.

Slogan der Hamas

Die Pro-Palästina-Parole ist umstritten. Das Bundesinnenministerium hatte sie als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet. Strafgerichte urteilten unterschiedlich. Es war die Staatsschutzkammer, die im November 2024 entschied: Wer die Parole gebraucht, macht sich des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig. „Die Hamas hat sich diesen Spruch zu eigen gemacht“, begründete die Vorsitzende Richterin Susann Wettley.

Andere Gerichte sahen das anders. Vor drei Monaten wurde die Aktivistin Yasemin Acar von Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Slogan, den sie auf Demos rief und auf ihrem Instagram-Account nutzte, freigesprochen. Sie wollte nicht die Hamas unterstützen, befand das Amtsgericht Tiergarten. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Abdul R. soll im März und April 2024 auf seinem Instagram-Account Fotos von teils vermummten Männern mit Sturmgewehren und „glorifizierenden Überschriften“ veröffentlicht haben – sichtbar für jeweils über 1000 Personen. Die Bilder hätten das Logo der Terrororganisation Al-Aksa-Märtyrerbrigade enthalten. Der militanten Gruppierung werden zahlreiche terroristische Anschläge auf israelische Zivilisten und Soldaten zugerechnet. Im letzten Dezember habe er auf einer Demo in Friedrichshain die Parole skandiert. Über die Anträge der Verteidiger hat das Gericht noch nicht entschieden. Der Prozess geht am 3. November weiter.

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