MONATLICHE SÄTZE: MONATLICHE SÄTZE
Noch ist nicht exakt abzusehen, was der Staat Familien und Kindern, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, nach der Neuberechnung zahlen wird. Unklar ist auch, wie das sogenannte Bildungspaket aussehen soll, mit dem einige der bei Kindern und Jugendlichen für Bildung und Ausbildung anfallenden Kosten ausgeglichen werden sollen.
Stand:
Noch ist nicht exakt abzusehen, was der Staat Familien und Kindern, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, nach der Neuberechnung zahlen wird.
Unklar ist auch, wie das sogenannte Bildungspaket aussehen soll, mit dem einige der bei Kindern und Jugendlichen für Bildung und Ausbildung anfallenden Kosten ausgeglichen werden sollen.
Aus dem Entwurf des Bundessozialministeriums, der vom Bundeskabinett am 20. Oktober beschlossen werden soll, geht aber hervor, welche monatlichen Sätze für andere Ausgaben vorgesehen sind, darunter finden sich folgende Posten:
Kinder bis sechs Jahre:
Essen und Trinken: 78,67 Euro, Kleidung und Schuhe: 31,18 Euro,
Freizeit: 35,93 Euro
Kinder bis 14 Jahre:
 Essen und Trinken: 96,55 Euro, Kleidung und Schuhe: 33,32 Euro, Freizeit: 41,33 Euro
Jugendliche bis 18 Jahre:
 Essen und Trinken: 124,02 Euro, Kleidung und Schuhe: 37,21 Euro, Freizeit: 31,41 Euro
Die Gesamtsumme der
Ausgaben für Kinder und Jugendliche wird pro Haushalt wie folgt veranschlagt:
Bis 6 Jahre: 211,69 Euro.
Bis 14: 240,32 Euro.
Bis 18: 273,62 Euro. lvt
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