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Eine Statue der Justitia.

© Foto: dpa/David Ebener

Mord-Anklage in Berlin: 37-Jähriger soll Lebenspartner erdrosselt, erstickt und mit Chlorreiniger übergossen haben

Ein Mann soll seinen Partner in Marzahn ermordet und anschließend dessen Tante überfallen haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

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Weil er seinen Lebenspartner in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Marzahn getötet und anschließend dessen Tante überfallen hat, wird ein 37-Jähriger nun angeklagt. Das teilte die Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Den Angaben nach soll der Mann seinem bereits zu Bett gegangenen Partner in der gemeinsamen Wohnung zunächst einen kräftigen Faustschlag gegen den Kopf versetzt und ihn dann erdrosselt und erstickt haben. Dazu soll er ihm mit einer Hand ein Kissen aufs Gesicht gepresst und mit dem anderen Arm den Kehlkopf gequetscht haben.

Anschließend soll er zum Verwischen von Spuren Chlorreiniger über den Kopf des 63-Jährigen geschüttet haben. Laut Anklage soll er nicht nur heimtückisch, sondern auch aus Habgier und zum Ermöglichen einer anderen Straftat gehandelt haben: Ihm soll es darauf angekommen sein, das Mobiltelefon des Getöteten, dessen EC-Karte und seinen Schlüsselbund zu erlangen.

Mit 115 Euro geflohen

An diesem Schlüsselbund befand sich laut Staatsanwaltschaft auch der Ersatzschlüssel zu der Wohnung der Tante des Getöteten in demselben Haus am Murtzaner Ring. Zu dieser soll er sich anschließend Zugang verschafft haben.

Die 86-Jährige soll dies aber bemerkt haben und im Wohnungsflur auf den Angeschuldigten getroffen sein. Dieser soll sie daraufhin geschubst, ihr Mund und Nase zugehalten und sie so dazu veranlasst haben, ihm 115 Euro auszuhändigen. Mit diesem Geld soll der 37-Jährige dann geflohen sein. Die Frau wurde leicht verletzt.

Die Taten ereigneten sich am bereits 27. November des vergangenen Jahres. Am 4. Dezember konnte der 37-Jährige festgenommen werden, er befindet sich seitdem in Haft.

Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht Anklage wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung erhoben.

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