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Michael Müller hält am Neutralitätsgesetz fest und betont, dass es kein Anti-Kopftuch-Gesetz sei.

© Kai-Uwe Heinrich

Nach Urteil Berliner Landesarbeitsgerichts: Müller sieht keinen Änderungsbedarf beim Neutralitätsgesetz

Berlins Regierender Bürgermeister geht auf Distanz zu Forderungen aus Reihen von Linken und Grünen. Er will am Neutralitätsgesetz in seiner jetzigen Form festhalten.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hält am Berliner Neutralitätsgesetz in seiner jetzigen Form fest. Dieses sei für ihn „ein hohes Gut“, sagte Müller dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch nach den jüngsten Gerichtsurteilen sehe er hier keinen Änderungsbedarf. Müller ging damit auf Distanz zu Forderungen aus den Reihen der Koalitionspartner Linke und Grüne, die nach neuen Gerichtsurteilen aus Karlsruhe und Berlin für eine Novellierung der Regelung eingetreten waren.

Das Berliner Neutralitätsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Laut Bundesverfassungsgericht ist ein generelles Verbot religiöser Symbole nicht zulässig.

Keine Religion habe Sonderrechte

„Gerade die wiederholten Diskussionen um das Tragen von Kopftüchern oder Kreuzen unterstreichen die Wichtigkeit dieser Regelungen“, betonte der Regierende Bürgermeister. Er fügte hinzu: „Wir haben ja in Berlin kein Anti-Kopftuch-Gesetz, sondern ein Neutralitätsgesetz, das die Religionsfreiheit eben gerade nicht einschränkt.“ Die Berliner Regelung besage lediglich, „dass es im Zusammenleben Orte gibt, wo wir uns neutral begegnen müssen“. Nach den Worten des SPD-Politikers trifft dies auf drei sensible Bereiche zu - den „Gerichtsaal, das Klassenzimmer und den Funkwagen“. Dabei habe keine Religion Sonderrechte.

Zugleich stellte Müller klar, dass es bei den Regelungen des Berliner Neutralitätsgesetzes um das offensive, sichtbare Tragen oder Anbringen von religiösen Symbolen gehe: „Wenn jemand unter seinem Hemd an einer Kette ein Kreuz hat, kann er überall in der Stadt Lehrer sein.“ Wenn aber jemand religiöse Symbole offensiv trage - auch das Kopftuch - dann müsse das nicht an Orten akzeptiert werden, an denen Neutralität eine große Rolle spielt. „Eine Burka tragende Frau auf dem Alex muss ich ertragen, eine Lehrerin mit Erziehungsauftrag in Burka muss ich nicht ertragen“, erläuterte der Regierende Bürgermeister und fügte hinzu: „Diese Unterscheidung für wenige öffentliche Einrichtungen ist uns sehr wichtig. Klagen dagegen sehen wir gelassen entgegen.“

Staatsvertrag mit Muslimen?

Zurückhaltend äußerte sich Müller zu der Frage, wann es in der Hauptstadt einen Staatsvertrag mit den Muslimen geben werde. Man sitze zu dieser Frage seit anderthalb Jahren an einem Runden Tisch mit muslimischen Glaubensgemeinschaften zusammen. „Das ist - wie in anderen Bundesländern auch - ein schwieriger Prozess“, sagte Müller. Der Anspruch, einen Vertrag mit Regelungen in beide Richtungen zu haben, sei aber sicherlich nicht falsch. Dennoch sei es in der jetzigen Lage offenbar sehr schwer, sich auf eine gemeinsame Position zu verständigen, sagte der SPD-Politiker. (epd)

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