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Das Finanzamt wollte hohe Steuernachzahlungen von der Gruppe.

© Armin Weigel

Nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Vereinigung Nazi-Verfolgter muss vorerst keine Steuern nachzahlen

Das Finanzamt setzt die Zahlungsforderungen gegen die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ aus. Der Verein will auch den Status „gemeinnützig“ zurück.

Einen fünfstelligen Betrag hätte die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA) dem Finanzamt zahlen sollen – das war Ende November bekannt geworden. Der Grund: Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I hatte dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt. Diese Entscheidung war auf heftige Kritik gestoßen.

In einem Schreiben des VNN-BdA heißt es am Mittwoch, dass das Finanzamt die Zahlungsforderungen ausgesetzt habe, wegen „einer unbilligen Härte für unseren Verein.“ Den Gemeinnützigkeitsstatus haben sie damit allerdings nicht wieder. Der VNN-BdA Bezeichnet es aber als Etappensieg. Nun hoffe, dass der Verein bald wieder als gemeinnützig gelte.

Kritik aus der Politik

Als die Aberkennung des Status bekannt wurde, reagierten viele mit Unverständnis. Das Internationale Auschwitz-Komitee bezeichnete die Entscheidung als Skandal. Sigmount Königsberg,  Beauftragter der Jüdischen Gemeinde zu Berlin gegen Antisemitismus, übte scharfe Kritik. Auf dem Landesparteitag der Linkspartei sagte Königsberg: „Was ist das für ein Signal? Engagement gegen Nazis wird sanktioniert, das kann nicht angehen.“ Königsberg warnte davor, dass es heute den VVN-BdA, morgen einen anderen Verein treffen könne. Das sei nicht hinnehmbar.

Zuvor hatte sich auch Linken-Landeschefin Katina Schubert kritisch über die am Freitag bekanntgewordene Entscheidung geäußert und diese als „wahnsinnig“ bezeichnet. In ihrer Auftaktrede vor den 182 Delegierten in Berlin-Adlershof sagte sie: „Das Gegenteil ist nötig. Alle Teile der Zivilgesellschaft, die sich dem Neofaschismus entgegenstellen, müssen gestärkt und ermutigt werden.“

Die Berliner Senatsfinanzverwaltung hatte sich damals nicht zu dem Fall geäußert. (Tsp)

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