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Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ist das höchste deutsche Gericht.

© dpa/Uli Deck

Nach Ablehnung eines Eilantrags: Karlsruhe erläutert Entscheidung zur Berliner Wiederholungswahl am Mittwoch

Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch seine Ablehnung eines Eilantrags gegen die Wahl begründen. Es hatte mit seiner Entscheidung die Abstimmung ermöglicht.

Stand:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Mittwoch die Begründung für die Ablehnung eines Eilantrags gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus nachliefern. Die Erläuterungen werden voraussichtlich am Vormittag auf der Internetseite des obersten deutschen Gerichts veröffentlicht.

Die Richterinnen und Richter hatten mit ihrer Entscheidung im Januar ermöglicht, dass die Wahl wie vorgesehen am 12. Februar stattfinden konnte. Die Begründung steht noch aus. (Az. 2 BvR 2189/22)

Mit dem Eilantrag hatten sich gut 40 Klägerinnen und Kläger gegen ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs aus dem November gewandt. Er hatte die Wahl vom 26. September 2021 überprüft und für ungültig erklärt. Das sei angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler die einzige Möglichkeit gewesen, so die Begründung des Gerichts. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, die Berliner Richter hätten sich damit eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt. (dpa)

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