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08.06.2023, Berlin: Christian Gaebler (SPD), Berliner Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, steht auf dem Richtfest für 337 städtische Mietwohnungen und einer Kita am Halleschen Ufer. Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Fabian Sommer

Nach Bericht der Expertenkommission: Berlins Bausenator stellt Umsetzungsgesetz zur Vergesellschaftung in Aussicht

Gaebler will noch 2023 mit der Arbeit an einem Umsetzungsgesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen beginnen. Die Regierung sollte jedoch zuvor rechtliche Risiken abwägen.

Nach der Vorstellung des Berichts der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen will Berlins Bausenator Christian Gaebler (SPD) noch in diesem Jahr mit der Arbeit an einem Umsetzungsgesetz beginnen. „Der Bericht ist ja 153 Seiten stark, den werden wir uns in Ruhe angucken“, sagte Gaebler am Mittwochabend in der RBB-„Abendschau“. „Wir werden aber in diesem Jahr sicherlich mit der Arbeit am Gesetz anfangen.“ Das gelte sowohl für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, „wie es in der Koalition vereinbart ist“, als auch für ein „Umsetzungsgesetz für den Bereich Wohnungswesen“, das parallel dazu entwickelt werden solle.

Die Regierung müsse dann am Ende entscheiden, wie sie mit den rechtlichen Risiken umgehe, die mit einem solchen Gesetz einhergingen. „Wenn wir zu der Überzeugung kommen, dass das auch tragbar und finanzierbar ist, dann finde ich das richtig“, betonte Gaebler mit Blick auf das Umsetzungsgesetz.

Angesichts der großen Wohnungsnot in der Hauptstadt hatte sich die Bevölkerung bei einem Volksentscheid im Jahr 2021 mehrheitlich für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen ausgesprochen. Eine von der damaligen Regierungskoalition eingesetzte Expertenkommission kam in ihrem Abschlussbericht nun zu dem Schluss, dass eine solche Maßnahme rechtlich möglich und mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Der Senat hatte bislang erklärt, zunächst kein Gesetz zur Umsetzung erarbeiten zu wollen, sondern nur ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. (dpa)

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