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Nach Libanon abgeschoben, jetzt Asylantrag in Berlin: Behörden hilflos gegen bekannten Clan-Kriminellen
Kahlil El Zein wurde im März abgeschoben. Trotz Einreisesperre kam er nun zurück nach Berlin und bleibt frei. Die Innenverwaltung sieht Mängel bei einer Gesetzesverschärfung von 2020.
Stand:
Sieben Monate nach seiner Abschiebung aus Deutschland ist ein kriminelles Clan-Mitglied zurück in Berlin. Doch Khalil El Zein kann vorerst nicht in die Abschiebehaft genommen und wieder zurück in den Libanon geschickt werden.
Der Fall offenbart, wie hilflos der Rechtsstaat ist. Dabei ist für solche Fälle erst Ende 2020 das Aufenthaltsgesetz verschärft worden. Bei Khalil El Zein läuft das aber nach Einschätzung der Senatsinnenverwaltung ins Leere. Bislang ist nur eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Wiedereinreisesperre möglich.
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