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Nach Protest an Berliner Humboldt-Uni: Prozess gegen propalästinensischen Besetzer eingestellt
Im Frühjahr beendete die Polizei eine propalästinensische Aktion in einem Gebäude der Berliner Humboldt-Universität. Ein Prozess wegen Hausfriedensbruchs wurde gegen Zahlung von 150 Euro eingestellt.
Stand:
Sechs Monate nach der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften an der Berliner Humboldt-Universität (HU) stand ein 24-Jähriger am heutigen Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Anklage lautete auf Hausfriedensbruch. Der Prozess wurde eingestellt. Der Mann muss 150 Euro als Auflage an eine Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten zahlen.
Darauf einigten sich alle Verfahrensbeteiligten vor Prozessbeginn, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der 24-Jährige muss 150 Euro als Auflage an eine Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten zahlen.
Der junge Mann war zunächst per Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung, zu einer Geldstrafe von 300 Euro (15 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden. Dies hatte der 24-Jährige nicht akzeptiert, darum sollte es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommen.
Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann am 22. Mai mit etwa 60 weiteren Menschen an der propalästinensischen Aktion in der Hochschule beteiligt. Trotz Aufforderung der Universitätsleitung habe der 24-Jährige das Gebäude nicht verlassen, sondern sei in der Universität geblieben.
Bei Besetzung der Uni Wände beschmiert
Die Universitätsleitung hatte zunächst die Besetzung aus Protest gegen Israel und zur Unterstützung der Palästinenser geduldet und auf einen Dialog mit den Besetzern und Wissenschaftlern gesetzt. Den propalästinensischen Aktivistinnen und Aktivisten wurde allerdings eine Frist gesetzt. Später wurde die Besetzung von der Polizei geräumt. Zurück blieben laut Hochschule Sachbeschädigungen vor allem durch Schmierereien an den Wänden mit Nahost-Bezug.
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Der Gaza-Krieg hat in der Berlin mehrfach zu Aktionen an Hochschulen geführt, die die Berliner Staatsanwaltschaft beschäftigen. Zudem gibt es Hunderte Verfahren im Kontext mit Demonstrationen, zu denen es seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 regelmäßig in der Hauptstadt kommt.
Prozesse zu umstrittener Parole „From the river to the sea“
Immer wieder geht es dabei um die Strafbarkeit der Parole „From the river to the sea“. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.
Seit Mittwoch steht eine 25-Jährige wegen der umstrittenen Parole vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sie räumte im Prozess ein, im November 2023 bei einer Demonstration ein Pappschild mit der Aufschrift „From the river to the sea - let palestine be free“ gezeigt zu haben. Sie habe damit auf die Situation der Menschen in Gaza aufmerksam machen wollen, gab sie an. Es sei ihr nicht darum gegangen, Israel ein Existenzrecht abzusprechen.
Per Strafbefehl war sie zu einer Geldstrafe von 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. Dies akzeptierte die 25-Jährige nicht. Der Prozess soll am 2. Dezember fortgesetzt werden.
Urteil aus Berlin wird zum Fall für BGH
Anfang November hatte das Berliner Landgericht den umstrittenen Slogan erstmals als Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen gewertet und eine 42-Jährige zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro (130 Tagessätzen zu je 10 Euro) verurteilt. Die Hamas habe sich den Spruch zu eigen gemacht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar.
Strafgerichte bewerten dies bislang unterschiedlich. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht. Da die Verteidigung Revision eingelegt hat, wird die Sache zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). (dpa)
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