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Bundesverfassungsrichter Peter Müller bei der Verkündung des Urteils zu AfD-kritischen Äußerungen der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Thüringen-Wahl 2020. Laut dem Urteil verletzen die Äußerungen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien.

© picture alliance/dpa

Tagesspiegel Plus Exklusiv

Nach umstrittenen Interview-Aussagen: Bundesverfassungsrichter Müller hält Vergleich von Berlin-Wahl mit Diktaturen für Privatsache

Richter Peter Müller ist für eine mögliche Überprüfung der Berliner Wahl zuständig. Nach Äußerungen in einem Podcast sieht die Linke mögliche Befangenheit.

Stand:

Der für Wahlprüfungen zuständige Bundesverfassungsrichter Peter Müller hält seinen Vergleich der Wahlen in Berlin mit einer Diktatur für eine Privatsache. Müller habe „sich im FAZ-Podcast ,Einspruch‘ am 26. September 2022 nach eigenen Angaben allgemein zur Wahl in Berlin geäußert“, teilte das Bundesverfassungsgericht auf Tagesspiegel-Anfrage mit. „Die Fragen seien an ihn als Person gerichtet gewesen und hätten keinen Bezug zu seiner richterlichen Tätigkeit aufgewiesen“, schreibt ein Sprecher des Gerichts.

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