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Es geht um Strafanzeigen wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

© Jörg Carstensen/dpa

Nach Uni-Besetzung in Berlin: SPD-Arbeitsgruppe lehnt Ausweisungen ab

Vier propalästinensische Aktivisten sollen Deutschland verlassen, weil sie bei Protesten mutmaßlich Straftaten verübten. Teile der Berliner SPD rebellieren.

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Die Arbeitsgruppe Migration und Vielfalt der Berliner SPD lehnt die angedrohte Abschiebung von Teilnehmern an propalästinensischen Protesten ab. „Wir sprechen uns entschieden gegen das Ausweisungsverfahren gegen EU-Bürger:innen im Zusammenhang mit den Protestaktionen an der Freien Universität Berlin aus“, teilten die beiden Vorsitzenden der Gruppe, Bilgin Lutzke und Darjusch Ramez, am Mittwoch mit.

Selbst wenn die drei vom Landesamt für Einwanderung (LEA) zum 21. April ausgewiesenen Personen bei den Protesten gewaltsame Handlungen und Sachbeschädigungen begangen hätten, gelte für sie „das Prinzip des Rechtsstaats“, so Lutzke und Ramez. Die europäische Freizügigkeit sei ein zentrales Grundrecht innerhalb der EU und dürfe „nicht leichtfertig oder aus politischen Motiven eingeschränkt werden.“

Am vergangenen Mittwoch hatte eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt, dass das LEA drei EU-Bürgern eine Frist zum Verlassen des Landes auferlegt hatte. Die vierte Person, ein US-Bürger, wurde ebenfalls zum Verlassen des Landes aufgefordert. Alle vier Betroffenen haben beim Verwaltungsgericht jeweils einen Eilantrag und eine Klage gegen die Ausweisung eingereicht.

Anlass für die Entscheidung des LEA, die dem Vernehmen nach von der SPD-geführten Innenverwaltung unter Druck gesetzt worden war, ist die Beteiligung der Personen an mehreren propalästinensischen Protest-Aktionen, unter anderem der Besetzung des FU-Präsidiums im Oktober. Dabei sollen sie Widerstand gegen Vollzugsbeamte geleistet und diese beleidigt haben. Hinzu kamen Strafverfahren wegen besonders schwerem Landfriedensbruch und der Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen.

Verurteilt wurde bislang niemand, eines der Strafverfahren endete gar mit einem Freispruch. Dennoch attestierte das Landesamt für Einwanderung den Betroffenen, sie seien eine „gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Die Ausreisefrist läuft am 21. April ab. Ob das Verwaltungsgericht bis dahin über die Rechtmäßigkeit ihrer Ausweisung entscheiden wird, ist unklar.

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