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Ein Mitglied der Rockergruppe Hells Angels (Symbolbild).

© Fredrik von Erichsen/dpa

Nach Wettbüro-Mordprozess: Rocker aus Sicht der Staatsanwaltschaft durch Berliner Urteil geschwächt

Acht Rocker sind vor dem Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat das Urteil neue Maßstäbe gesetzt.

Die Verurteilung von acht Berliner Rockern der Hells Angels zu lebenslanger Haft hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft neue Maßstäbe gesetzt. Es sei bundesweit das erste Mal, dass mit dem Schuldspruch eine Gruppe samt Führungsriege „von der Straße genommen wurde“, sagte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Am Dienstag hatte das Berliner Landgericht sieben Rocker wegen gemeinschaftlichen Mordes sowie deren Chef wegen Anstiftung zum Mord nach knapp fünfjährigem Prozess verurteilt. Ein 26-Jähriger wurde laut Urteil von einem „Überfallkommando“ erschossen, um die „Ehre des Clubs“ zu wahren. Die Entscheidung des Gerichts entspricht im Wesentlichen den Forderungen der Anklagebehörde.

Einige Verteidiger kündigten bereits Revision an. Auch die Staatsanwaltschaft prüfe diesen Schritt, sagte Kamstra. Das Gericht gewährte den Männern einen Abschlag von etwa zwei Jahren, weil das Landeskriminalamt laut Urteil Fehler gemacht und das Opfer nicht gewarnt hatte, obwohl dessen Gefährdung bekannt gewesen sei. „Die Abschlagsentscheidung ist rechtlich absolutes Neuland“, so Kamstra.

Ein Ermittler für Organisierte Kriminalität ging davon aus, dass andere Rocker nun versuchen dürften, die Geschäftsfelder der Verurteilten – in erster Linie den Drogenhandel – neu zu besetzen. (dpa)

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