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Ein Schüler meldet sich während einer Unterrichtsstunde in einem Gymnasium, während eine Lehrerin an die Tafel schreibt.

© dpa/Marijan Murat

Neue Aufnahmeprüfung in Berlin: Nur 2,6 Prozent bestehen den Probeunterricht fürs Gymnasium

Rund 50 von 1900 Kindern, deren Notendurchschnitt nicht ausreichte, haben sich für das Gymnasium nachqualifiziert. Der Probeunterricht wurde in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführt.

Stand:

Nur 2,6 Prozent der Schüler ohne Gymnasialempfehlung, die an Berlins erstem Probeunterricht teilgenommen haben, haben das neue Testformat bestanden. Damit können sich rund 50 Kinder zur siebten Klasse am Gymnasium anmelden, obwohl sie den eigentlich nötigen Notenschnitt von 2,2 in der Grundschule nicht erreicht haben. Das teilte die Berliner Schulverwaltung am Dienstagnachmittag mit. Am Probeunterricht teilgenommen hatten demnach in diesem Jahr 1937 Sechstklässlerinnen und Sechstklässler.

Die Bildungsverwaltung zeigte sich mit den Ergebnissen zufrieden: Die Bestehensquote bestätige, dass der Notenschnitt von 2,2 sorgfältig gewählt worden sei und für Schüler eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen am Gymnasium sei. „Auch unterstreicht das Ergebnis die Fachkompetenz der Berliner Grundschullehrkräfte bei der Erstellung von Förderprognosen“, hieß es.

Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) teilte mit: „Mit der neuen Förderprognose und dem Probeunterricht haben wir ein verlässliches und für alle Beteiligten nachvollziehbares Übergangssystem geschaffen.“ Wichtig sei, dass jedes Kind die bestmögliche Förderung erhalte.

Berlin hatte das Probejahr abgeschafft

Für Berlin ist der Probeunterricht als Zugangshürde zum Gymnasium in diesem Schuljahr eine Premiere. In der Vergangenheit hatten Grundschüler mit einem Notenschnitt zwischen 2,3 und 2,7 die Möglichkeit, ein Probejahr an einem Gymnasium zu absolvieren. In vergangenen Schuljahren mussten in der Folge nach der siebten Klasse stadtweit manchmal bis zu 1000 Schülerinnen und Schüler nachträglich an Sekundarschulen aufgenommen werden.

Diese Möglichkeit hat die schwarz-rote Koalition unter Günther-Wünsch im vergangenen Jahr abgeschafft. Eine Gymnasialempfehlung gibt es seit diesem Schuljahr nur noch bis zu einem Notenschnitt von 2,2 – oder eben nach Bestehen des eintägigen Probeunterrichts, der am 21. Februar zentral an je einem Gymnasium pro Bezirk durchgeführt wurde. Der Nachholtermin für erkrankte Kinder war am 3. März.

Verschärfte Bedingungen ab dem nächsten Schuljahr

Ab dem nächsten Schuljahr verschärfen sich die Bedingungen noch weiter: Dann zählt nur noch der Notenschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache aus den vergangenen beiden Zeugnissen. In diesem Schuljahr wurden einmalig noch alle Fächer einberechnet.

Die Anmeldung für die weiterführenden Schulen beginnt in dieser Woche am Donnerstag, dem 6. März, und läuft bis zum Freitag, dem 14. März. „Eltern und Sorgeberechtigte können die künftigen Siebtklässlerinnen und Siebtklässler jetzt an den Gymnasien, Integrierten Sekundarschule und Gemeinschaftsschulen anmelden“, teilte die Schulverwaltung am Dienstag mit. In diesem Zeitraum müssen Sechstklässler persönlich an ihrer Erstwunschschule angemeldet werden. Auf dem Anmeldeformular werden auch gleich die Zweit- und die Drittwunschschule angegeben. An diesen müssen die Kinder nicht noch einmal extra angemeldet werden.

Zur Anmeldung muss laut Schulverwaltung der ausgefüllte Anmeldebogen und die Förderprognose der Grundschule mitgebracht werden. Wenn das Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, muss außerdem ein Begleitblatt zum Anmeldebogen und eine Kopie des Feststellungsbescheids für den Bedarf mit eingereicht werden.

Liegt der Notendurchschnitt aus den jüngsten beiden Zeugnissen über 2,2 und unter den Wunschschulen ist trotzdem ein Gymnasium, muss außerdem die Bescheinigung vorliegen, dass das angemeldete Kind den Probeunterricht bestanden hat.

Die bezirklichen Schulämter versenden am 26. Juni die Aufnahmebescheide. Konnte an keiner der drei Wunschschulen ein Platz ergattert werden, müssen die Schulämter einen Platz an einer anderen Schule anbieten. Familien, die bei ihren Wunschschulen sowohl Gymnasien als auch Sekundarschulen oder auch Gemeinschaftsschulen angegeben haben, können auf dem Anmeldeformular ankreuzen, welche Schulform sie für einen solchen Fall wünschen.

In den vergangenen Schuljahren waren immer etwa um die zehn Prozent der zukünftigen Siebtklässler unter den Unglücklichen, die an keiner ihrer drei Wunschschulen einen Platz bekommen haben.

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