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Neue EU-Richtlinie: Beim Kuchenverkauf an Berliner Schulen könnten bald Steuern fällig werden
Die Berliner CDU warnt vor den Folgen einer neuen Richtlinie, die auf öffentliche Einrichtungen abzielt. In anderen Bundesländern wird bereits debattiert.
Von Julius Betschka
Es klingt fast wie ein schlechter Scherz: Wenn Schüler bei Festen Kuchen verkaufen, könnten ab 2023 Umsatzsteuern auf die Erträge fällig werden. Der Kuchenbasar an der Schule würde ein Fall fürs Finanzamt. Davor warnt jetzt die Berliner CDU.
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