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Ein Döner Kebap wird normalerweise in Folie eingepackt. Ab Januar müssen Imbisse auch eine Mehrweglösung anbieten.

© IMAGO/Zoonar

Neue Mehrwegpflicht unscharf geregelt: Döner-Folie lässt sich nicht so einfach ersetzen

Gastronomen sollen ab Januar nachhaltige Verpackungen anbieten. Der Berliner Hotel- und Gaststättenverband sieht aber noch Klärungsbedarf bei Ausnahmen für kleine Betriebe.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht für Unternehmen wie Restaurants, Bistros oder Cafés. Essen und Getränke für unterwegs – also „to go“ – dürfen dann nicht mehr ausschließlich in einer Einwegverpackung angeboten werden. Doch der Berliner Hotel- und Gaststättenverband Berlin (Dehoga) sieht noch Klärungsbedarf – und weist auf Ausnahmen hin. 

Grundlage der neuen Regelung ist eine Änderung im Verpackungsgesetz auf Bundesebene. Betriebe, die bislang ihre Lebensmittel in Einwegkunstbehältern abgegeben haben, müssen ab Jahresanfang alternativ dazu auch Mehrwegbehälter anbieten. Diese ausgegebenen Verpackungen müssen sie außerdem auch zurücknehmen.

Fast-Food-Müll soll verschwinden. Restaurants müssen ab Januar auch Mehrwegverpackungen anbieten.
Fast-Food-Müll soll verschwinden. Restaurants müssen ab Januar auch Mehrwegverpackungen anbieten.

© imago images/Westend61

Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für kleine Betriebe. Nach Ansicht der Dehoga sind Details dieser Regelung noch nicht eindeutig geklärt. Der Verband verweist auf laufende Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, deren Ergebnis ein abgestimmter „Leitfaden“ sein soll.

Der werde jedoch frühestens im Februar erscheinen. Der Lebensmittelverband Deutschland kritisiert in einem „Merkblatt“ unter anderem, dass ein Mehrwegersatz für Folien oder Tüten nicht umsetzbar sei. Die werden aber von Imbissen für Fast Food wie zum Beispiel Döner verwendet.

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