zum Hauptinhalt

Berlin: Neuer Schulgesetz-Entwurf: Reformschub erwartet

Nun hat Klaus Böger es doch noch geschafft: Zwei Wochen vor dem großen SPD-Bildungsparteitag stellte er gestern mit dem neuen Schulgesetzentwurf das potentielle Kernstück seiner Regierungsarbeit vor. Falls der SPD-Schulsenator das Parlament überzeugt, kommt auf die Schulen ein erheblicher Reformschub zu.

Nun hat Klaus Böger es doch noch geschafft: Zwei Wochen vor dem großen SPD-Bildungsparteitag stellte er gestern mit dem neuen Schulgesetzentwurf das potentielle Kernstück seiner Regierungsarbeit vor. Falls der SPD-Schulsenator das Parlament überzeugt, kommt auf die Schulen ein erheblicher Reformschub zu. Sie können eigene Programme und Profile wählen, bekommen eine erweiterte Budgetverantwortung, können nicht verbrauchte Mittel auch ins nächste Jahr "hinüberretten" und bei Personalentscheidungen mehr mitreden.

Die neue Freiheit hat allerdings auch ihre Grenzen: Damit man künftig "präzise sagen kann, was die einzelne Schule leistet", muss sie regelmäßig den Erfolg ihrer Arbeit überprüfen und darüber der Schulaufsicht berichten. Die wiederum prüft, ob die Schule ihre Ziele erreicht, und verfasst darüber Bildungsberichte. Außerdem soll die Aufsicht "Schulleistungsmessungen" veranlassen, um "den Leistungsstandard erfassen und bewerten zu können". Hierzu gehören Prüfungen nach der 10. Klasse auf der Grundlage zentral vorgegebener Fragestellungen. Die Angst vieler Schulen vor einem Schul-Ranking auf Grundlage der Prüfungsergebnisse erscheint Böger nicht ganz unverständlich, denn "ein Vergleich ergibt sich automatisch", räumt er ein.

Für die Eltern ist entscheidend, dass die Grundschulreform endlich richtig abgesichert ist. Dies bedeutet: flächendeckende Einführung fester Betreuungszeiten an den Grundschulen, Einschulung schon regulär ab fünfeinhalb Jahren, auf Antrag sogar noch früher, Bestand des Elternwahlrechts beim Übergang auf die Oberschule. Allerdings gewinnt das Grundschulgutachten an Bedeutung. Damit die Gerichte künftig nicht mehr diese Empfehlungen verwerfen können, wird ihre Gestaltung näher präzisiert.

Bei dem neuen Schulgesetz handelt es sich um ein Mammutwerk, das drei alte Gesetze ersetzen soll, und zwar neben dem bisherigen Schulgesetz das Privatschulgesetz und das Schulverfassungsgesetz. Das ursprüngliche Entwurf von 1998 stammte vom Berater der Böger-Vorgängerin Ingrid Stahmer (SPD), Tom Stryck. Er war allerdings bei der gestrigen Vorstellung des Papiers nicht dabei, fungiert laut Klappentest nur noch als redaktionell Veranwortlicher.

Zur Startseite