
© dpa/Julian Stratenschulte
Nicht abgeschoben aus humanitären Gründen: Senat kennt Zahl der Geflüchteten in psychologischer Behandlung nicht
Wenn Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen im Heimatland nicht behandelt werden können, werden sie aus humanitären Gründen nicht zurückgeschickt. Zahlen dazu werden in Berlin nicht erhoben.
Stand:
Der Berliner Senat weiß nicht, wie viele ausreisepflichtige Ausländer in Berlin zugleich in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung waren oder sind.
Das werde statistisch nicht erfasst, antwortete Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses auf eine Frage der CDU im Zusammenhang mit dem tödlichen Angriff eines wohl psychisch kranken Mannes auf eine Kindergruppe in Aschaffenburg.
Derzeit seien 16.763 Menschen in Berlin ausreisepflichtig, sagte Hochgrebe. Davon würden etwa 14.000 Menschen eine Duldung genießen, also zum Teil aus humanitären Gründen nicht abgeschoben. So gelte auch, dass psychisch kranke Menschen nicht abgeschoben würden, wenn es in ihren Herkunftsländern keine Behandlungsmöglichkeiten gebe.
Dann müsse in Deutschland für eine Behandlung gesorgt werden, sagte Hochgrebe. Vor allem bei gewalttätigen Menschen, die zwingend behandelt werden müssten, um alle anderen zu schützen. Dafür gebe es auch entsprechende Einrichtungen und Möglichkeiten. (dpa)
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