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Großen Lienewitzsee bei Michendorf, Ort des tragischen Badeunfalls eines achtjährigen Jungen

© Andreas Klaer

Nach Bade-Tod eines Achtjährigen in Brandenburg: „Nicht richtig aufgepasst“ – 45-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

„Für alle Beteiligten der pure Albtraum“, sagte die Richterin: Ein Freund seiner Tochter ertrank im Lienewitzsee, ein 45-Jähriger wurde nun verurteilt.

Nach dem tragischen Bade-Tod eines Achtjährigen im brandenburgischen Michendorf ist ein 45-Jähriger, der Aufsicht geführt hatte, zu einer Geldstrafe in Höhe von 6400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den Wissenschaftler, der Vater einer achtjährigen Tochter ist, am Montag wegen fahrlässiger Tötung. „Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der für alle Beteiligten der pure Albtraum ist“, sagte Richterin Bettina Thierfeldt nach der Urteilsverkündung. „Der Angeklagte hat in einer Zehntelsekunde nicht richtig aufgepasst.“

Der 45-Jährige schilderte vor Gericht, dass er am Nachmittag des 21. Juni vergangenen Jahres zunächst nur mit seiner Tochter und deren Klassenkameradin zu einer Badestelle an den Lienewitzsee fahren wollte. Dann sei noch der achtjährige Junge mitgekommen, der zuvor mit den Mädchen gespielt hatte. Die Mutter des Jungen habe ihn darauf hingewiesen, dass der Junge nicht schwimmen könne.

Deswegen sei mit dem Achtjährigen verabredet worden, dass dieser nicht ins tiefe Wasser gehe. Außerdem habe er die Kinder stets vom Ufer aus im Auge behalten.

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Dies bestätigte vor Gericht als Zeugin auch seine Ex-Partnerin, die ebenfalls zu der Badestelle gekommen war. Eine an dem Abend eingesetzte Polizeibeamtin berichtete, dass es an dem schönen Sommertag sehr voll an der Badestelle gewesen sei. Die Situation mit vielen spielenden Kindern sei sehr unübersichtlich gewesen.

Als die Kinder am Abend erneut ins Wasser gingen, habe er für wenige Minuten einen anderen Jungen im Blick gehabt, der ähnliche Badekleidung trug, berichtete der 45-Jährige. Als er seinen Irrtum bemerkt habe, sei der Achtjährige bereits verschwunden gewesen. Die sofortige Absuche des Sees und eines Wäldchens am Ufer habe keinen Erfolg gehabt. Der Junge wurde erst gegen 21 Uhr von Rettungskräften tot aus dem Wasser geborgen.

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Der 45-Jährige bat vor Gericht die Familie des Jungen um Entschuldigung. Die Eltern des Achtjährigen konnten wegen einer Erkrankung nicht an der Verhandlung teilnehmen und waren auch nicht als Nebenkläger vertreten.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr für den 45-Jährigen plädiert. Dies sei jedoch nicht angemessen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. „Es gibt keine Hinweise, dass der Angeklagte leichtsinnig gehandelt hat“, betonte sie. (dpa)

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