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Die Polizei hat die Details am Unfallort in Adlershof mit einer Farbe markiert.

© Stefan Jacobs

Unfälle im Berliner Straßenverkehr: Nichts zu machen, wenn Fußgänger und Radfahrer sterben?

Laut Mobilitätsgesetz müssen Unfallstellen unverzüglich geprüft werden. Acht Menschen sind seither gestorben – nicht überall wurde etwas verbessert.

Paragraf 21 des seit Juli geltenden Mobilitätsgesetzes schreibt vor, dass „nach jedem Unfall mit Verkehrstoten an einem Knotenpunkt“ die jeweils zuständige Stelle „unverzüglich“ prüfen soll, wie sich weitere Unfälle mit Personenschäden dort vermeiden lassen. Acht Menschen sind seit Inkrafttreten des Gesetzes im Berliner Straßenverkehr gestorben. Der Tagesspiegel hat die Verkehrsverwaltung um Stellungnahme gebeten, was jeweils unternommen wurde. Der jüngste Unfall am Freitag in Adlershof geschah erst nach dieser Anfrage.

17.9.: Mollstraße / Otto-Braun-Straße, Mitte. An dieser Kreuzung wurde ein 46-jähriger Radfahrer von einem rechts abbiegenden Lkw ohne Abbiegeassistent überrollt. Die Prüfung möglicher Abhilfe ist laut Verkehrsverwaltung „noch nicht abgeschlossen“. Naheliegend wäre gerade an derart stark befahrenen Kreuzungen die Trennung der Ampelphasen, damit der Geradeausverkehr nicht unter die Räder von Rechtsabbiegern geraten kann.

8.9.: Kastanienallee, Prenzlauer Berg. Kurz vor der Schönhauser Allee geriet ein 54-jähriger Radfahrer in die Straßenbahnschienen, stürzte und wurde von einem entgegenkommenden Lkw überrollt. Laut Verwaltung durfte in dem Bereich nur die Tram fahren. Die Option, Radfahrer „durch bauliche Elemente“ fernzuhalten, sei geprüft, aber gegenüber dem Status Quo als noch gefährlicher verworfen worden.

5.9.: Marienfelder Chaussee, Buckow. An der Ecke Rufacher Weg überrollte ein rechts abbiegender Lkw eine 78-jährige Fußgängerin. Die Verwaltung konnte „keine Sichtbehinderungen zwischen den Verkehrsteilnehmern“ feststellen. Von der Möglichkeit, die Grünphasen für Abbieger und Fußgänger zu trennen, ist in der Auskunft allerdings keine Rede. Nach Auskunft des Vereins Changing Cities wird der schmale Rufacher Weg auch von Lkw-Fahrern gern als Abkürzung genutzt.

21.8.: Hauptstraße, Schöneberg. Ein aus der Dominicusstraße rechts abbiegender Lastwagen überrollte eine 23-jährige Fußgängerin. Laut Verwaltung wurden auf der als Brennpunkt bekannten großen Kreuzung schon vorher zwei „Schutzblinker“ an der Fußgängerfurt installiert. Ein Abbiegeassistent im Lkw hätte den Unfall wohl verhindern können. Changing Cities verweist darauf, dass London ab 2020 keine Lastwagen ohne elektronische Assistenzsystem oder großflächig verglaste Fahrerkabinen mehr in die Innenstadt lässt. Von der Berliner Verwaltung heißt es stets, man könne keine gefährlichen Lkw aussperren, solange sie in der EU zulassungsfähig seien.

8.8.: Hagenplatz, Grunewald. Ein 61-jähriger Rennradfahrer überholte einen rechts abbiegenden Lkw links und wurde dabei von ihm erfasst. Dieser ungewöhnliche Unfall hätte laut Senat auch nicht durch örtliche präventive Maßnahmen vermieden werden können.

3.8.: Fürstenwalder Allee, Rahnsdorf. Ein 21-jähriger Autofahrer krachte am Zebrastreifen in den Rollstuhl einer 91-Jährigen. Laut Verwaltung „kann durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen hier keine Verbesserung erzielt werden“. Dagegen heißt es beim Verein Changing Cities unter Berufung auf Anwohner, auf der Fürstenwalder Allee werde so gerast, dass Ampeln und bauliche Bremsen wie Fahrbahnverschwenkungen nötig seien – zumal es an einem weiteren Zebrastreifen dort schon mehrere schwere Unfälle gegeben habe. Eine Autofahrerin aus der Gegend berichtet von eher mäßigen Sichtverhältnissen wegen einer Bushaltestelle. Und die Option, am Überweg Tempo 30 anzuordnen, erwähnt die Verwaltung gar nicht, obwohl für die Verkehrssicherheit zwischen Tempo 50 und 30 Welten liegen.

18.7.: Treskowallee, Karlshorst. Ein 41-jähriger Radfahrer wurde von einer von hinten kommenden Tram erfasst, als er bei Rot links in den Römerweg abbog. Bei einem Ortstermin habe die Verwaltung beobachtet, dass viele Radfahrer die Ampel missachten – und deshalb eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet, um sie von der Fahrbahn fernzuhalten. Der Radweg sei gut und es gebe eine Ampel für links abbiegende Radfahrer.

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