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Rettungskräfte heben einen der Flüchtlinge am Brandenburger Tor auf eine Bahre.

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Update

Notärzte am Brandenburger Tor: Flüchtlinge im Hungerstreik müssen ins Krankenhaus

Der Hunger- und Durststreik der Flüchtling im Berliner Zentrum eskaliert - alarmierte Rettungskräfte fuhren sieben Protestler in Kliniken. Innensenator Frank Henkel (CDU) rief die Flüchtlinge auf, sich nicht länger gesundheitlichen Risiken auszusetzen.

Die Lage der Flüchtlinge am Brandenburger Tor hat sich erneut verschlechtert. Nachdem einzelne von ihnen schon in den vergangenen Tagen medizinisch behandelt worden sind, mussten am Dienstag sieben der seit Tagen protestierenden Frauen und Männer in Krankenhäuser gebracht werden. Rettungskräfte waren gerufen worden, als Flüchtlinge kollabierten. Ein Sprecher der Feuerwehr sprach von akuten Schwächeanfällen, der Einsatz dauerte mehrere Stunden.
Fast 30 Flüchtlinge campieren seit vergangener Woche auf Planen auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor und sind so kaum vor Regen und Kälte geschützt. Sie befinden sich seit Tagen im Hungerstreik und verzichten eigenen Angaben zufolge seit Montag auch auf Flüssigkeiten. Die Flüchtlinge fordern eine Aufenthaltsgenehmigung, sie wollen Arbeit annehmen und sich frei in Deutschland bewegen dürfen.

Innensenator Henkel: Das Risiko stoppen

Innensenator Frank Henkel (CDU) rief die Flüchtlinge auf, sich nicht länger gesundheitlichen Risiken auszusetzen: „Angesichts der Witterungsbedingungen und der erheblichen gesundheitlichen Gefahren, die der Hungerstreik mit sich bringt, appelliere ich jedoch an die Betroffenen, sich diesen Risiken nicht länger auszusetzen.“ Der Innenexperte der Linken im Abgeordnetenhaus, Hakan Tas, erklärte daraufhin: Henkel solle nicht an die Flüchtlinge appellieren, sondern an die Kanzlerin. „Es ist nicht zuletzt ihre Politik, die dazu führt, dass nun hungerstreikende Flüchtlinge ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen.“

Als einziger Bundespolitiker besuchte Linke-Chef Bernd Riexinger die Flüchtlinge am Brandenburger Tor. Riexinger sagte, der Protest zeige, wie verzweifelt die Flüchtlinge seien: „Sie riskieren hier ihr Leben.“ Die meisten Flüchtlinge am Brandenburger Tor hätten sich am Dienstag nicht von den Sanitätern der Feuerwehr untersuchen lassen wollen, sagte ein Sprecher. Die Durst- und Hungerstreikenden riefen aber eine Ärztin ihres Vertrauens hinzu, die sich der Feuerwehr gegenüber als Medizinerin ausweisen konnte.

Die Flüchtlinge waren schon beim Hungerstreik in München dabei

Ghlam Vali, 37 Jahre alt und aus Pakistan, ist einer der 30 Flüchtlinge. Er bekräftigte die Forderung nach einer Aufenthaltsgenehmigung und bestätigte, dass die Flüchtlinge am Brandenburger Tor aus bayrischen Asylbewerberheimen nach Berlin gereist sind. Als Sprecher der Streikenden fungiert auch Brook Tadele, der eigener Auskunft zufolge schon beim Hungerstreik in München dabei gewesen ist: Vor wenigen Monaten hatten Flüchtlinge in München versucht, durch einen Hunger- und Trinkstreik eine Aufenthaltsgenehmigung zu erzwingen. Deren Camp im Münchner Zentrum war von der Polizei geräumt worden, als einige Flüchtlinge durch den Hungerstreik in Lebensgefahr geraten sein sollen.

Innensenator Henkel: Räumung droht nicht

Etwaige Spekulationen über eine Räumung des Platzes wies Henkel am Dienstag zurück: „Die Polizei schützt das Versammlungsrecht und somit auch die Dauermahnwache am Pariser Platz.“ Das werde sie auch künftig „im Einklang mit den bestehenden Auflagen“ tun. Eine Räumung müsse also nicht befürchtet werden. Die rettungsdienstliche Versorgung sei gewährleistet.

Ebenfalls am Dienstag hatten Unterstützergruppen vor der Botschaft Nigerias protestiert. Anlass ist die versuchte Besetzung der diplomatischen Vertretung vor einem Jahr. Damals wollten Flüchtlinge und deren Unterstützer gegen die Zusammenarbeit der Botschaft mit den deutschen Ausländerbehörden protestieren. Die Botschaft erstelle auf Bitten der deutschen Behörden die Papiere, hieß es, um Abschiebungen zu beschleunigen. Polizisten lösten den Protest an jenem 15. Oktober 2012 gewaltsam auf. Asylbewerber können zu Anhörungen in die Botschaften der Länder vorgeladen werden, von denen angenommen wird, dass sie dort herkämen. Dann werden Dialekte, Körpermerkmale oder Religionszugehörigkeiten überprüft.

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