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Ein Teilnehmer einer Demonstration mit einer Weste für das Volksbegehren.

© Monika Skolimowska/dpa

Offizielle Stellungnahme fehlt: „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wirft Berliner Senat Blockade vor

Bis heute hat der Senat nicht über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entschieden. Die Initiative befürchtet, eine Abstimmung am Wahltag 2021 könnte platzen.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat dem Senat zum wiederholten Male vorgeworfen, das angestrebte Volksbegehren zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen bewusst zu verzögern.

Trotz gegenteiliger Zusicherungen sei noch immer nicht über die Zulässigkeit entschieden, kritisierte der Sprecher der Initiative, Michael Prütz, am Donnerstag.

Er sprach von „durchsichtigen politischen Tricksereien“, die einer demokratischen Gesellschaft unwürdig seien. Damit gefährde der Senat die Durchführung des nach einem erfolgreichen Volksbegehren geplanten Volksentscheides am Tag der Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses im Herbst kommenden Jahres.

Ein Sprecher der Innenverwaltung wies die Vorwürfe zurück. Die rechtliche Prüfung sei abgeschlossen, nun liefen interne Abstimmungen über die Stellungnahme des Senats zum Volksbegehren. Diese werde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorbereitet.

Die Initiative will Unternehmen enteignen, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen, und das mit einem Volksbegehren durchsetzen. In einem ersten Schritt hatte sie im Vorjahr rund 77.000 Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen.

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Die vorgeschriebene rechtliche Prüfung durch die Innenverwaltung zog sich indes mehr als ein Jahr hin. Die Unterschriftensammlung kann erst starten, nachdem sich Senat und Abgeordnetenhaus zu dem Anliegen positioniert haben. Sollte ein Volksbegehren erfolgreich sein, folgt ein Volksentscheid, der wie eine Wahl abläuft. (dpa)

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