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Neuverschuldung in jährlichen Raten: Opposition schließt sich Rechnungshof-Kritik an

Eine Verfassungsklage wegen des gesetzeswidrigen Haushaltes von Rot-Rot-Grün schließt die Oppostion aus. Nachbesserungen müsse es dennoch geben. 

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

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Die Kritik des Landesrechnungshofes an der Schuldenpolitik von Rot-Rot-Grün wird von der parlamentarischen Opposition geteilt. „Wir nehmen es ernst, was der Rechnungshof in seinem Bericht an den Hauptausschuss schreibt“, sagte der CDU-Haushaltsexperte Christian Goiny dem Tagesspiegel. Im August, wenn der zweite Nachtragshaushalt für das Coronajahr 2020 beraten werde, müsse der Senat dazu ausführlich Stellung nehmen.

Eine Verfassungsklage gegen den ersten Nachtragsetat (zu dem eine Kreditermächtigung von sechs Milliarden Euro gehört), der vor den Sommerferien vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde, zieht die Union aber nicht in Betracht. „Das würde nur Sinn machen, wenn sich der Senat weigern sollte, rechtlich nicht haltbare Beschlüsse zu korrigieren“, so Goiny. Der Rechnungshof hat moniert, dass die Höhe der geplanten Kreditaufnahme „zumindest zum Teil mit einer grundgesetzwidrigen Norm begründet wird“. Haushälter der Koalition bestreiten vehement, dass der Nachtragshaushalt nicht verfassungsgemäß ist.

Nach Meinung des CDU-Haushaltspolitikers muss die Regierung trotzdem nachbessern: Die Kreditermächtigung müsse für jedes Haushaltsjahr gesondert erfolgen. Außerdem müsse die Verwendung der neuen Schulden transparent gemacht werden. „Was wird für welche coronabedingten Ausgaben gebraucht, was für den Ausgleich der Steuerausfälle?“ Außerdem dürfe die geplante Rücklage, die sich aus Krediten und künftigen Haushaltsüberschüssen speisen soll, „nicht zum Spartopf für künftige Ausgabenwünsche werden, die mit der Pandemie nichts zu tun haben“, so Goiny.

Die FDP-Haushaltspolitikerin Sibylle Meister forderte die Koalition auf, zu „Haushaltswahrheit und -klarheit“ zurückfinden. Die Gunst der Stunde sei genutzt worden, „einen großen Schluck aus der Pulle zu nehmen“, um sich dann viel zu lange Zeit zu lassen, die Kredite zurückzuzahlen. Meister fühlt sich durch den Rechnungshof bestätigt, dass SPD, Linke und Grüne „es beim beschlossenen ersten Nachtragshaushalt an Transparenz mangeln lassen“. Es hätte unterschieden werden müssen zwischen einer konjunkturbedingten und einer pandemiebedingten Kreditaufnahme. Auch Meister hält es für notwendig, dass die Neuverschuldung in jährlichen Raten – und nicht pauschal 2020 ausgewiesen wird.

CDU und FDP hatten sich bei der Verabschiedung des ersten Nachtragsetats Anfang Juni übrigens der Stimme enthalten. Sie wollten damit signalisieren, dass sie zwar nicht mit allem einverstanden waren, aber mit dazu beitragen wollten, dass Berlin finanziell handlungsfähig bleibt. Die „zügige Einleitung haushalts- und finanzpolitischer Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise“ wird auch vom Landesrechnungshof begrüßt.Die AfD hatte als einzige Fraktion gegen den Nachtragsetat gestimmt. Deren Haushaltsexpertin Kristin Brinker sieht in der Stellungnahme des Rechnungshofes eine „schallende Ohrfeige für die unseriöse Finanzpolitik des Senats“ und spricht von einer „Verschuldungsorgie“.

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