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Umzug seit vielen Jahren. Viele Bundesministerien haben neue Domizile bezogen. Hier ein historisches Foto von 2001 aus dem damaligen Kanzleramtsprovisorium im eheamligen DDR-Staatsratsgebäude.

© dpa

Bundesministerien in Berlin und Bonn: Pendelverkehr von Bundesbeamten kostet 7,5 Millionen Euro jährlich

Der doppelte Regierungssitz in Bonn und Berlin wird immer teurer. Dabei beklagt der Teilungskostenbericht "Erschwernisse" und "Reibungsverluste" durch das Hin und Her.

Der doppelte Regierungssitz und die Aufteilung der Bundesministerien zwischen Bonn und Berlin kommen den Steuerzahler teuer zu stehen: 7,47 Millionen Euro jährlich. Wirkungslos verpufft dabei das Bestreben von Ministerien, Ämtern und Behörden, die Ausgaben für Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin im Zaum zu halten. Deren Zahl steigt um fast ein Fünftel auf mehr als 22 000, die damit verbundenen Kosten um knapp zehn Prozent auf 4,7 Millionen Euro.

Immerhin sollen nach dem neuen „Teilungskostenbericht 2015“ der Bundesregierung, der dem Tagesspiegel vorliegt, die Gesamtkosten nicht steigen, sondern geringfügig sinken. Den regelmäßigen Kassensturz zur finanziellen Auswirkung des doppelten Regierungssitzes legt das Bundesfinanzministerium seit 2008 vor. Der Bund der Steuerzahler hält die tatsächlichen Folgekosten des Bonn-Berlin-Gesetzes allerdings für wesentlich höher: So werde etwa der reisebedingte Ausfall von Arbeitszeit nicht angemessen berücksichtigt.

Dem aktuellen Bericht zufolge hält die unkontrollierte Verlagerung von Bundesbediensteten nach Berlin unverändert an: „Im Vergleich zum Jahr 2013 ist eine Zunahme des Berliner Teils (der Mitarbeiter) um rund 920 Stellen oder 3,41 Prozentpunkten festzustellen“, schreiben die Verfasser des Berichtes. Nicht alle zusätzlich in Berlin geschaffenen Arbeitsplätze wurden aus Bonn verlagert, einige sind auch neu eingerichtet worden: Der Bund hat kräftig eingestellt und 508 neue Stellen geschaffen.

Planstellen der Bundesministerien in Berlin.
Planstellen der Bundesministerien in Berlin.

© Tsp/Pieper-Meyer

Dennoch hält außerdem der „Rutschbahneffekt“ an, wie die klammheimliche Stellenverlagerung unter Bundesbediensteten auch genannt wird. Ein Komplettumzug aller Bonner Bediensteten sei ohne Änderung des „Berlin/Bonn-Gesetzes“ aber nicht möglich. Deshalb werden die beiden Dienstsitze mit IT-Technik und Videokonferenzen hochgerüstet, die Ausgaben für Anlagen und Ausrüstung verdreifachen sich 2016 auf über 600 000 Euro.

Der Einsatz loht sich kaum

Dabei lohnt der Einsatz kaum: „Erschwernisse, Reibungen und Reibungsverluste“ seien den Berichterstattern zufolge nicht zu vermeiden, sie seien: „systemimmanenter Bestandteil des Aufteilungskonzeptes“. Dagegen würde allein schon die Zusammenlegung der „ministeriell wahrgenommenen Aufgaben“ in Berlin „Rationalisierungs- und Effizienzspotenziale“ mit sich bringen. Nur: Schon der Aufgabe Bonner Dienstsitze von nur „einigen Ressorts“ sei „durch das Aufteilungskonzept des Berlin/Bonn-Gesetzes Grenzen gesetzt“. Kurzum, dessen Abschaffung oder Änderung wäre nötig. Vorschläge dazu entwickelt eine Arbeitsgruppe im Bundesbauministerium, die im Sommer Ergebnisse vorstellen soll.

Planstellen der Bundesministerien in Bonn.
Planstellen der Bundesministerien in Bonn.

© Tsp/Pieper-Meyer

Fast 18 000 Stellen gibt es in Ministerien und nachgeordneten Behörden, knapp zwei Drittel davon in Berlin, ein Drittel in Bonn. Aber jene, deren erster Dienstsitz Bonn ist, beschäftigen oft fast ebenso viele Mitarbeiter in Berlin. Denn „strategisch wichtige und politiknahe Aufgabenschwerpunkte“ müssen sowieso immer auch in Berlin besetzt sein.

Dass die Reiselust der Bundesbediensteten trotzdem ungebrochen ist, sei den „zahlreichen Arbeiten für verschiedene Gesetzgebungsverfahren“ zu schulden, Veränderungen infolge der Neuordnung von Ministerien, der Neuausrichtung der Bundeswehr sowie aktueller Aufgaben bei der Flüchtlingshilfe.

Einen „illegalen Zustand“ führe der Rutschbahneffekt herbei, sagt der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz. Der Bericht zeige „einmal mehr, dass man an die Wurzel ran und das Berlin/Bonn-Gesetz ändern muss“.

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