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Wer im Maßregelvollzug einsitzt, soll nicht nur bestraft, sondern behandelt werden.

© Foto: imago/Christian Ditsch

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Platznot im Maßregelvollzug: Berliner Justiz warnt vor Freilassung gefährlicher Täter wegen Überfüllung

Wird statt Gefängnis die Behandlung im Maßregelvollzug angeordnet, haben Verurteilte einen Anspruch darauf. Droht nun die Freilassung von Straftätern?

Die Lage im Berliner Krankenhaus des Maßregelvollzugs wird in der Justiz als riskanter eingeschätzt als bislang bekannt. So befürchten Staatsanwälte und Richter, dass zu Maßregelvollzug verurteilte Insassen entlassen werden müssen, weil in der Spezialklinik freie Behandlungsplätze fehlen.

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