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Polizei fand Fotos und Videos der Taten: Pfleger soll Bewohner von Berliner Wohngruppe vergewaltigt haben – Anklage
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 34-Jährigen sexuellen Missbrauch von Bewohnern einer Wohngruppe in 71 Fällen vor. Der Mann sitzt seit September in Untersuchungshaft.
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Ein Pfleger soll sich in einer Berliner Wohngruppe für Menschen mit Behinderung mehr als zwei Jahre an Frauen und Männern vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den 34-Jährigen unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in 71 Fällen angeklagt, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. In 47 Fällen geht sie von einer Vergewaltigung aus.
Entdeckt worden sei der Fall im Rahmen von Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verbreitens sogenannter kinderpornografischer Schriften. Dabei seien Ermittler auf Fotos und Videos zu den Übergriffen in der Wohngruppe gestoßen.
Der Beschuldigte befindet sich laut Staatsanwaltschaft seit Ende September 2022 in Untersuchungshaft. Nach den Angaben ist er wegen des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften vorbestraft. Das Amtsgericht Tiergarten hat ihn demnach 2020 zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Im vergangenen Jahr geriet der 34-Jährige aufgrund von Informationen einer US-amerikanischen Organisation (NCMEC), die sich für vermisste und ausgebeutet Kinder einsetzt, erneut in den Fokus der Ermittler. Wegen des Verdachts des Verbreitens sogenannter kinderpornografischer Schriften kam es bei ihm zu Durchsuchungen. Dabei stießen die Ermittler dann auf Fotos und Videos zu den Geschehnissen in der Wohngruppe, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft berichtete.
Die mutmaßlichen Opfer – drei Frauen und drei Männer im Alter von 32 bis 46 Jahren – können nach ihren Angaben nicht dazu befragt werden. Als Grund nannte die Sprecherin deren geistige und körperliche Beeinträchtigungen. Deshalb seien sie auch „allenfalls eingeschränkt“ in der Lage gewesen, einen konkreten Willen zu bilden oder zu äußern. Der 34-Jährige soll dies ausgenutzt haben, um zwischen Juli 2020 und August 2022 verschiedene sexuelle Handlungen an sechs Bewohnern der Einrichtung in Berlin-Biesdorf vorzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft strebt nun an, dass das Landgericht Berlin im Prozess eine Sicherungsverwahrung für den 34-Jährigen anordnet, wie es hieß. Diese Maßnahme soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. (dpa)
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