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Selbstbedienung im Amt: Bezirksamts-Mitarbeiterin veruntreut zehntausende Euro

Eine Bezirksamts-Mitarbeiterin überwies sich selbst insgesamt 44 300 Euro. Sie erhielt eine Bewährungsstrafe. In einem anderen Verfahren geht es um 280 000 Euro, die eine Jobcenter-Mitarbeiterin für sich abgezweigt haben soll.

Nach rund 18 Jahren im Dienst genehmigte sich die Sachbearbeiterin hemmungslos Vorschuss für ihren eigenen Unterhalt. Beate S. setzte sich an ihren Computer im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, tippte erfundene Namen ein und gab für die Auszahlungsanweisung ihre eigenen Kontodaten an. Neun Monate lang fiel der dreiste Schwindel nicht auf. Die 53-Jährige kassierte bis Mai 2013 insgesamt 44 300 Euro. Ganz in Schwarz saß sie nun vor einem Amtsgericht und sprach von einer Spielsucht, die sie erst in tiefe Schulden und dann in die Untreue trieb.

„Ich war jenseits von Gut und Böse“, stöhnte die Frau. Zum Zeitvertreib sei sie im Jahr 2009 erstmals in eine Spielbank gegangen. Sie hatte Glück. „Ich habe sehr früh sehr viel Geld gewonnen.“ Das habe sie allerdings verzockt. „Dann habe ich die Kontrolle über mein Spielverhalten verloren“, sagte die Angeklagte, die mit ihrer Dutt-Frisur bieder und kontrolliert wirkte. „Ich habe das Geld veruntreut.“

Auszahlungen wurden blind unterzeichnet

Die Frau arbeitete in der Unterhaltsvorschuss-Stelle als „Titelverwalterin“ für den Bereich Jugend, Familie, Schule. Täglich wies sie Finanzhilfe für Alleinerziehende an. Nach ihrer Schilderung war es ein Routine-Job in einer völlig überlasteten Abteilung. „Das Vier-Augen-Prinzip gab es damals in der Theorie, aber nicht in der Praxis“, so die Angeklagte. Eigentlich seien sie und ihre Kollegen verpflichtet gewesen, sich gegenseitig zu prüfen. Auf jede Auszahlung muss ein weiterer Mitarbeiter sehen. „Was wir uns auf den Tisch legten, wurde zu der Zeit aber blind unterzeichnet“, sagte die Frau.

Darauf verließ sie sich und kassierte. Mal waren es 180 Euro, dann 900 Euro. Beate S. war befugt, bis zu 1500 Euro an Bedürftige zu überweisen. Im August 2012, als sich ihre finanzielle Lage wegen einer Forderung des Finanzamtes im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit dramatisch verschlechtert hatte, bediente sie sich selbst. „Eigentlich wollte ich wieder aufhören, aber dann lief der Dauerauftrag“, gestand sie. Doch es wurde eine Untreue am laufenden Band.

Von Anfang an gestand sie den Griff in die Kasse

Am Ende war nicht das Amt, sondern die Bank der Frau, die den Schwindel entdeckte.

Im November, als Beate S. bei ihrer Nebentätigkeit als Besucherdienst in einem Bundesgebäude unterwegs war, war es vorbei mit dem gierigen Spiel. Für sechs Wochen saß sie in Untersuchungshaft. Von Anfang an allerdings gestand sie den Griff in die Kasse. Das wirkte sich nun strafmildernd aus. „Man hat es ihr sehr leicht gemacht“, kritisiert die Anklägerin und verlangte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren. Beate S. schlug die Hände vor das Gesicht. Sie ist inzwischen arbeitslos und hat eine Fortbildung begonnen, um sich eine Erwerbsquelle legaler Art zu erschließen.

Glück hat sie vor Gericht. Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Untreue in 74 Fällen verhängten die Richter. Beate S. sei zwar mit einer gewissen kriminellen Energie vorgegangen. Aber auf der anderen Seite waren die Kontrollen nicht ausreichend. „Wenn der Staat dafür kein Geld locker macht, passiert so etwas“, hieß es im Urteil. Beate S. sei nicht einmal besonders pfiffig vorgegangen. Sie wolle zudem alles zurückzahlen. Eine Rate von 50 Euro im Monat ist angedacht.

Um Kontrollen im eigenen Amt wird es vermutlich auch heute gehen. In einem weiteren Verfahren um Untreue kommt eine 27-jährige Frau vor Gericht, die als Mitarbeiterin eines Jobcenters insgesamt 280 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll. Die damalige Angestellte soll im Jahr 2012 Akten manipuliert haben. Die Beute sollen sie und ihr früherer Freund verjubelt haben.

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