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Nach tödlichem Polizistenschuss: Ermittler rekonstruieren Tathergang

Noch immer herrscht Unklarheit, wie es zu dem tödlichen Schuss auf den Flüchtigen am Silvesterabend im brandenburgischen Schönfließ kam. Ein nachgespieltes Szenario soll klären, wo der Querschläger zuerst einschlug.

Bei den Untersuchungen zu den tödlichen Schüssen eines Berliner Polizisten auf einen Kriminellen im brandenburgischen Schönfließ wollen Ermittler am Mittwoch das Tatgeschehen nachstellen. Dazu werde das Gelände rund um den Tatort weiträumig abgesperrt, sagte Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper am Montag. Mit der Nachstellung erhoffen sich die Ermittler weiteren Aufschluss über den genauen Tathergang. Ergebnisse der Untersuchungen seien nicht vor Ende der Woche zu erwarten.

Bislang ist ungeklärt, ob der Kriminelle in seinem Auto von einem direkten Schuss des Polizisten oder einem Querschläger getroffen wurde. Kriminaltechnische Ermittlungen sollen klären, ob es in dem stark ramponierten Fahrzeug des getöteten Mannes Stellen gibt, die für einen Geschossabpraller in Frage kommen.

Beamte in den Innendienst versetzt

Die Obduktion hatte ergeben, dass der 26-Jährige durch eine Kugel oberhalb des Herzens tödlich getroffen wurde. Den bisherigen Ermittlungen zufolge hatte einer von drei Polizisten mehrere Schüsse abgegeben. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags. Die drei Beamten sind nach Angaben der Berliner Polizei vom Montag weiter im Dienst. Medienberichten zufolge sollen sie aber vorläufig in den Innendienst versetzt worden sein.

Die Beamten hatten am Silvesterabend nach Angaben der Staatsanwaltschaft versucht, den in seinem Pkw sitzenden Mann festzunehmen. Als der 26-Jährige die Beamten bemerkte, wollte er mit dem Wagen fliehen. Dabei wurde einer der Beamten am Bein erfasst und der Dienstwagen gerammt. Daraufhin schoss einer der Beamten auf den Wagen des Kriminellen. Der unbewaffnete Mann starb trotz Rettungsversuchen. Der 26-Jährige war von der Staatsanwaltschaft Berlin zur Fahndung ausgeschrieben, weil er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat wegen verschiedener Verkehrsdelikte nicht angetreten hatte. (ml/ddp)

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