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Polizei im Einsatz (Symbolbild).

© Roland Weihrauch

Schlafenden Obdachlosen angezündet: Gefängnisstrafen verhängt

Aus „Scherz“ hatten zwei Männer im Mai 2018 ihren obdachlosen „Kumpel“ beim Schlafen angezündet. Nun sind beide zu Haftstrafen verurteilt worden.

Als ihr Zechkumpan auf einer Bank am Alexanderplatz schlief, zündeten sie laut Urteil die Kleidung des 45-Jährigen an: Nach der Brandattacke Ende Mai 2018 sind Grzegorz R. und Pawel S. zu Haftstrafen verurteilt worden.

Für viereinhalb Jahre soll der 23-jährige R. ins Gefängnis, für zwei Jahre und elf Monate der 39-jährige Mitangeklagte. Zuerst habe R. ein Hosenbein des benommenen Opfers angezündet, später S. das Hemd des 45-Jährigen. Es seien insgesamt neun Prozent der Körperoberfläche verbrannt. „Es bestand Lebensgefahr“, so die Richter am Montag.

Der ältere Angeklagte hatte im Prozess um schwere und gefährliche Körperverletzung bestritten und seinen polnischen Landsmann R. belastet. R. sei mit dem Feuerzeug an das Bein des Opfers gegangen. „Es sah aus wie ein dummer Scherz.“ Er selbst habe mit Saft gelöst.

Zeugen hätten S. aber beim Anzünden des Hemdes beobachtet, so das Gericht. Als zufällig Polizisten vorbeikamen, hätten die Angeklagten „tatkräftig gelöscht“. Weil sie stark alkoholisiert waren, sei von verminderter Steuerungsfähigkeit auszugehen. Beide sollen je 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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