
© dpa/Patrick Seeger
„Gut, dass die Behörden eingeschritten sind“: Angeklagter im Reichsbürger-Prozess spricht von Indoktrination
In Stuttgart beschuldigt ein Angeklagter Reichsbürger-Führungsköpfe. Er selbst sei nur ein „Cowboy-Freak“, der beim Wiederaufbau nach dem Putsch helfen wollte.
Stand:
Einer der Angeklagten im Stuttgarter „Reichsbürger“-Prozess hat sich von den Führungsköpfen der Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß distanziert.
„Es ist gut, dass die Behörden eingeschritten sind - wer weiß, was die wirklich geplant haben“, sagte der 42-Jährige bei einer Vernehmung, deren Protokoll nun vor dem Oberlandesgericht verlesen wurde.
Er sei völlig indoktriniert worden in der Gruppe, sagte er dem Protokoll zufolge. Er habe an einen Angriff Russlands auf Deutschland, an einen Blackout geglaubt, daran, dass eine internationale Allianz die deutsche Regierung stürzen werde.
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Zum Schluss haben wir nicht mehr gewusst, wie wir eigentlich heißen.
Angeklagter im Stuttgarter „Reichsbürger“-Prozess
Die führenden Köpfe hätten Eindruck gemacht auf ihn. „Zum Schluss haben wir nicht mehr gewusst, wie wir eigentlich heißen.“ Er habe in der Corona-Zeit zudem das Vertrauen in die staatlichen Behörden verloren.
Seinen Worten zufolge habe er lediglich beim zivilen Wiederaufbau nach dem Umsturz helfen wollen, Gewalt habe er nie im Sinn gehabt. Als er gehört habe, dass ein Angriff auf den Bundestag geplant werde, habe es ihn „regelrecht auf den Arsch gesetzt“.
Der Angeklagte räumte ein, bei zwei bis drei Treffen der Gruppe gewesen zu sein, teils im Bundeswehr-Outfit. Warum er mit CO2-Pistole dort aufgekreuzt sei, fragten die Ermittler. „Weil es mein Hobby ist. Ich bin ein Cowboyfreak.“ Ab September 2022 habe er aber niemandem mehr geglaubt und die Gruppe verlassen wollen.
Die mutmaßlichen Verschwörer stehen an drei verschiedenen Orten vor Gericht: München, Frankfurt am Main und Stuttgart. Bei dem Verfahren in Stuttgart geht es um den militärischen Teil der mutmaßlichen Terrorgruppe, der die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt durchsetzen sollte.
Ein Ende des Mammutverfahrens ist nicht in Sicht. Bis zum Urteil gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Dem 42-Jährigen wirft der Generalbundesanwalt vor, im Führungsstab des „militärischen Arms“ der Gruppe um Reuß gewesen zu sein, innerhalb des Stabs für die „Untereinheit für taktische Luftunterstützungsaufgaben“. (dpa)
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